Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Die kommunale Kirchenfinanzierung — 
Geschichte und Grundlagen 
Herbert Wille 
Einleitung 
Die nachfolgende Abhandlung befasst sich in Grundzügen mit der 
Finanzierung der katholischen Kirche beziehungsweise deren Amtsträ- 
ger. Diese erfolgte bis anhin zur Hauptsache über die Gemeinden und 
beruht im Kern noch weitgehend auf dem kirchlichen Benefizial- oder 
Pfründewesen, das in seinen Anfängen auf das Mittelalter zurückgeht 
und von der katholischen Kirche im Gefolge des Zweiten Vatikanischen 
Konzils aufgegeben wurde. Zusammen mit den kirchlichen Patronaten, 
wie sie in den meisten Gemeinden! bestehen, bildet es die rechtliche 
Grundlage der Kirchenfinanzierung. 
Die Darstellung zeichnet den rechtsgeschichtlichen Hintergrund 
und den Verlauf der Entwicklung des Benefizial- oder Pfründewesens 
beziehungsweise des Finanzierungssystems auf Gemeindeebene nach, 
wie es vornehmlich seit der Zeit des 19. Jahrhunderts bis heute der Fall 
gewesen ist. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen Gemein- 
den und ihrer katholischen (Orts-)Kirche wird nicht näher eingegangen.? 
Es geht im Rahmen der Neuordnung des staatlichen Religions- 
rechts? aufgrund der inzwischen wesentlich geänderten konfessionellen 
  
1 Nach dem Gutachten von Paul Mutzner haben die Gemeinden Eschen, Schaan und 
Vaduz keine Patronatslasten zu tragen (siehe LI LA, RE 1926/449, Mutzner, Ver- 
hältnis von Kirche und Staat, S. 20). 
2 Siehe dazu die Ausführungen von Alois Ospelt, Donath Oehri, René Pahud de 
Mortanges, in: Wille/Baur (Hrsg.), Staat und Kirche, und die kirchengeschichtli- 
chen Anmerkungen in Herrmann, Kunstdenkmiler, Bd. I, S. 28-31, sowie das Gut- 
achten von Mutzner (LI LA, RE 1926/449). 
3 Siehe den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend Neuordnung des 
Staatskirchenrechts vom 10. Juni 2008, den Bericht und Antrag der Regierung an 
den Landtag des Fürstentums Liechtenstein (fortan BuA) Nr. 114/2012 vom 2. Ok- 
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