Die kommunale Kirchenfinanzierung —
Geschichte und Grundlagen
Herbert Wille
Einleitung
Die nachfolgende Abhandlung befasst sich in Grundzügen mit der
Finanzierung der katholischen Kirche beziehungsweise deren Amtsträ-
ger. Diese erfolgte bis anhin zur Hauptsache über die Gemeinden und
beruht im Kern noch weitgehend auf dem kirchlichen Benefizial- oder
Pfründewesen, das in seinen Anfängen auf das Mittelalter zurückgeht
und von der katholischen Kirche im Gefolge des Zweiten Vatikanischen
Konzils aufgegeben wurde. Zusammen mit den kirchlichen Patronaten,
wie sie in den meisten Gemeinden! bestehen, bildet es die rechtliche
Grundlage der Kirchenfinanzierung.
Die Darstellung zeichnet den rechtsgeschichtlichen Hintergrund
und den Verlauf der Entwicklung des Benefizial- oder Pfründewesens
beziehungsweise des Finanzierungssystems auf Gemeindeebene nach,
wie es vornehmlich seit der Zeit des 19. Jahrhunderts bis heute der Fall
gewesen ist. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen Gemein-
den und ihrer katholischen (Orts-)Kirche wird nicht näher eingegangen.?
Es geht im Rahmen der Neuordnung des staatlichen Religions-
rechts? aufgrund der inzwischen wesentlich geänderten konfessionellen
1 Nach dem Gutachten von Paul Mutzner haben die Gemeinden Eschen, Schaan und
Vaduz keine Patronatslasten zu tragen (siehe LI LA, RE 1926/449, Mutzner, Ver-
hältnis von Kirche und Staat, S. 20).
2 Siehe dazu die Ausführungen von Alois Ospelt, Donath Oehri, René Pahud de
Mortanges, in: Wille/Baur (Hrsg.), Staat und Kirche, und die kirchengeschichtli-
chen Anmerkungen in Herrmann, Kunstdenkmiler, Bd. I, S. 28-31, sowie das Gut-
achten von Mutzner (LI LA, RE 1926/449).
3 Siehe den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend Neuordnung des
Staatskirchenrechts vom 10. Juni 2008, den Bericht und Antrag der Regierung an
den Landtag des Fürstentums Liechtenstein (fortan BuA) Nr. 114/2012 vom 2. Ok-
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