Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

zessökonomie eingegriffen hat, wo es erforderlich war, zeigen sich heu- tige Reformbemühungen zwecks Prozessökonomie in anderem Licht. Man gelangt nämlich denklogisch zu folgendem Schluss, was die 
zivil- prozessuale Verfahrensordnung betrifft: «Legislators frequently attempt to accelerate proceedings by refor- ming the 
law of procedure. However, the potential for improve- ments in this field should not be overestimated. [...] Once the pro- cedure is structured in an efficient way, additional acceleration is not easily achieved – at least not without impairing the quality of decision-making. Modern procedural law has already eliminated many factors that previously used to cause delay. It is only natural that there is 
little room left for substantial improvements in this field.»48 Eine Zivilprozessordnung mit einem zugrundeliegenden weitreichenden, strikten prozessökonomischen Konzept wie demjenigen Franz Kleins, die der Gesetzgeber überdies auf der Höhe der Zeit gehaltenund pro- zessökonomisch mehr oder weniger an die zeitgenössischen Erforder- nisse angepasst hat, erlaubt kaum mehr wesentliche prozessökonomische Fortschritte. Jeder Reformbestrebung der Verfahrensordnung unter dem Schlagwort der Prozessökonomie muss deshalb 
kritisch begegnet wer- den, weil sie womöglich unter dem symbolischen Schein der Prozess- ökonomie in Tat und Wahrheit entweder keinerlei prozessökonomischen Fortschritt mit sich bringt oder gar einen prozessökonomischen Rück- schritt bedeutet. Fehlende empirische Erhebungen und vorschneller Rückgriff auf das vielseitige und wandelbare Argument der Prozessöko- nomie deuten hierauf hin.49Ein weiteres Anzeichen ist es, wenn altherge- brachte und bewährte Mechanismen der Prozessökonomie heute angeb- lich plötzlich ausgedient haben und die Tendenz dahin geht, sie gerade zwecks Prozessökonomie durch ihr jeweiliges Gegenteil zu ersetzen: «Die Strukturen und Entscheidungsprozesse bürokratischer Ver- waltung haben nicht nur ihren Status als Inbegriff von Effizienz und Zeitrationalität verloren, sondern sie gelten geradezu als Para- debeispiel der Ineffizienz, d[as] h[eisst] der Langsamkeit und der 508§ 
12 Folgefrage: Rückkehr? 48Oberhammer/Domej, Efficiency, S.62, Hervorhebungen E. S. 49Vgl. Oberhammer, Speeding up, S.218f.
	        

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