Liechtenstein ist nicht Mitglied der EFTA und hat keine Stimme. Die EFTA umfasst heute sechs Mitglieder: Island, Norwegen, Schweden, Finnland, Österreich und die Schweiz. Die EFTA erstreckt sich aber vermittels der Schweiz, und nur solange die Zollunion mit der Schweiz dauert, auch auf Liechtenstein. Wir sind einbezogen, aber nicht als selb- ständiges Mitglied. Dies heisst nichts anderes als: wir sind für die Berei- che der EFTA somit partiell, zwar in einer völkerrechtlich kündbaren Weise, durch die Schweiz mediatisiert. Liechtenstein hat aber immerhin erreicht, dass alle EFTA-Staaten das Protokoll betreffend Liechtenstein mitunterzeichnet und ratifiziert und damit Liechtenstein als Staat anerkannt haben. Dennoch wurde of- fenbar selbst der bescheidene Wunsch Liechtensteins, Mitglied ohne Stimmrecht zu werden und damit als Vertragsstaat in der EFTA zu sein, von den EFTA-Staaten abgelehnt. So ist Liechtenstein in der EFTA wie gesagt völkerrechtlich durch die Schweiz mediatisiert. Ich beschreibe nur. Ich behaupte nicht, dass damals (1960) mehr zu «holen» gewesen wäre. Das gleiche gilt für die
Zusatzabkommen mit der EWG(Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und der
EGKS(Europäi- sche Gemeinschaft für Kohle und Stahl) von 1972, die einen enormen Fortschritt gegenüber der EFTA-Regelung darstellen. Das EWG-Zu- satzabkommen hat, entsprechend wie das EGKS-Zusatzabkommen, fol- genden Wortlaut: «Zusatzabkommen über die Geltung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechtenstein DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN, DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT – IN ERWÄGUNG nachstehender Gründe: Das Fürstentum Liechtenstein bildet gemäß dem Vertrag vom 29. März 1923 mit der Schweiz eine Zollunion; dieser Vertrag ver- leiht nicht allen Bestimmungen des am 22. Juli 1972 zwischen der 82Texte
aus dem Nachlass von Gerard Batliner