Volltext: Was will Liechtenstein sein?

In einer individualistisch strukturierten Staatenwelt, wo bilateral einmal mit diesem Staat, einmal mit jenem Staat, einzelne Verträge für bestimmte Güter abgeschlossen werden, war die besondere Vertretungs- regelung gemäss Art. 8 Abs. 2 des Zollvertrages, ohne dass Liechtenstein als eigener Vertragspartner aufscheint, relativ harmlos. Das sollte sich – nach dem Zweiten Weltkrieg – in einer Zeit der multilateralen und su- pranationalen Integration grundlegend ändern, in der sich die Staaten ei- ner ganzen Region zusammenschliessen und gemeinsame Gremien bil- den, in denen alle Staaten versammelt sind. Ich darf vielleicht das Phä- nomen, vereinfachend die supranationale Einigung miteinbeziehend, vorläufig als «multilaterale» Integration bezeichnen. Was hat die multi- laterale Integration verändert? Wenn eine Region wie die westeuropäische sich vertraglich zusam- menschliesst und sich alles, was sich Staat nennt, um einen Tisch ver- sammelt, dann wird es auf die Dauer und mit zunehmender Integration für einen kleinen Staat wie Liechtenstein fatal, zwar gerade noch in den Markt einbezogen, aber nicht zum Tisch zugelassen zu sein und keine Stimme zu haben unter denen, die sich Staaten nennen. Die skizzierte «Tischrunde» der Staaten zeigt als sei da kein Zwischen- raum, kein freier Platz mehr. Das würde bedeuten, dass wir zwar im Markt drin, aber als Staat nicht in den Saal vorgelassen sind, wo alle an- deren zusammensitzen. 80Texte 
aus dem Nachlass von Gerard Batliner
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.