Volltext: Was will Liechtenstein sein?

wir eine liechtensteinische Verteidigungspolitik mit ihrem enormen finanziellen und personellen Aufwand betreiben. Äusseres und Verteidigung gehören zu den klassischen Sparten der Unabhängigkeitspolitik. Hinzugekommen sind, wie gesagt, neuere Spar- ten. Im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik stellen sich schwie- rige Fragen. Sind wir nicht daran unsere Abhängigkeit hier in einem Masse zu steigern, die bedrohlich werden kann? Doch hier ist nicht der Ort, diese Fragen zu erörtern. Die Bildungspolitik schliesslich dient unter anderem auch dazu, eine wettbewerbsfähige Gesellschaft zu erhalten und damit unter ande- rem auch als Staat zu bestehen. Nun zur Aussenpolitik. In der Aussenpolitik hat vor allem ein klei- nes Land Rücksicht auf die internationalen Entwicklungen zu nehmen, denen es ganz anders als die Grösseren bei der Gestaltung seiner Politik Rechnung tragen muss.2Davon ausgehend möchte ich in einem ersten Teil fragen, was das Besondere und Neue der internationalen Verhält- nisse der Gegenwart ausmacht. Diesen internationalen Verhältnissen sind dann in einem zweiten Teil die liechtensteinischen aussenpolitischen Gegebenheiten gegenüber zu stellen. In einem dritten Teil schliesslich sind dann von einer liechtensteinischen Aussenpolitik her Rückfragen an unseren Staat fällig und nötig. I. Nun zum ersten Thema, nämlich den heutigen internationalen Verhält- nissen. Haben früher die Staaten gewissermassen wie Inseln gelebt, in ihrer Existenz in sich ruhend und weithin frei, nach der oder jener Rich- tung Aussenbeziehungen anzuknüpfen, die meist bilateral waren, so hat sich in wenigen Jahrzehnten ein Wandel vollzogen. Die enorme welt- weite Verflochtenheit der Probleme und des Schicksals der Menschen 34Texte 
aus dem Nachlass von Gerard Batliner 2Vgl. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Richtlinien der schweizerischen Regierungspolitik in der Legislaturperiode 1971–75 vom 13.3. 1972: «Für die Schweiz geht es nicht darum, die internationalen Beziehungen zu verändern; sie hat ihnen aber Rechnung zu tragen, ohne dabei den Sinn ihres Daseins zu verlieren, der darin besteht, die Rechte und Interessen seiner Bürger zu wahren und die gemeinsame Wohlfahrt zu fördern.»
	        

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