Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Bürgerrecht, dessen Bedeutung erheblich zunehmen wird, werden die Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen ausgeschlossen 
bleiben. 1. Es liegt nun nahe, zunächst einen Blick auf unsere eigene Geschichte zu werfen. Über Jahrhunderte war das Land eingebettet im grösseren Ver- band. Einerseits wurde darin die Eigenständigkeit des am Rhein gelege- nen Territoriums stufenweise ausgebildet, verstärkt und ständig abgesi- chert. Andererseits blieb Liechtenstein auch nach der Erlangung seiner Souveränität innerhalb eines grösseren Staatenverbandes bis 1866. 1342 entstand die Grafschaft Vaduz. Ab 1379 ist die Reichsunmit- telbarkeit von Vaduz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation verbürgt. Gutenberg bei Balzers, im für das Reich strategisch nicht un- wichtigen Grenzland gelegen, gehörte seit 1314 den Habsburgern. 1719 wurden die Grafschaft Vaduz und die ebenfalls reichsunmittelbare Herr- schaft Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein vereinigt, nun- mehr mit Sitz und Stimme im Reichstag – bis 1806 das Reich sich auf- löste und der Kaiser die Krone niederlegte, Napoleon die Landkarte um- zeichnete, alte Fürstentümer untergingen oder zu neuen, nun souverä- nen Staaten erhoben oder verschmolzen wurden. In diesem gigantischen Umwandlungsprozess und dem Ende des Reiches 1806 wurde das kleine Liechtenstein durch Verfügung Napoleons – der 1797 bemerkenswerter- weise schon San Marino respektiert hat – nun souveränes Mitglied des Rheinbundes (1806–1813). Am Wiener Kongress 1815 nahm Liechten- stein bereits als souveräner Staat teil und war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes – dessen Auflösung Liechtenstein als einziges Mitglied nicht zustimmte. Man kann faktisch fast von einer staatlichen Lebenslinie sprechen: einerseits hin zur Selbständigkeit, schliesslich der Souveränität, andererseits zum möglichst gleichberechtigten Aufgeho- bensein im grösseren Verband. Nicht dazuzugehören wäre für das kleine Land kaum grössenverträglich gewesen. In der nun folgenden individualistischen, nationalistischen Phase der Staatengesellschaft, seit Mitte des 19. Jahrhunderts von 1852 bis etwa 1990, durchlief Liechtenstein dank der Zollverträge mit Österreich und der Schweiz eine wenigstens bilaterale Phase, dies allerdings auf der Ba- sis einer völligen Asymmetrie und Abhängigkeit. Liechtenstein über- 208Texte 
aus dem Nachlass von Gerard Batliner
	        

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