Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Liechtenstein zu klein gewesen für den relativ lockeren EFTA-Club, wo wir sehr gerne wenigstens Mitglied ohne Stimmrecht geworden wären, was aber die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten damals ablehnten. «Leider ist Liechtenstein der Beitritt verwehrt worden.» (Ernst Büchel im Landtag vom 5. April 1960) Bis 1991 hat die Schweiz ihre Zollver- träge ohne unsere Stimme auch für Liechtenstein abgeschlossen. Die von der Schweiz geschlossenen Verträge (ebenso die einschlägige Bundesge- setzgebung) galten automatisch auch für Liechtenstein. Die europäische Entwicklung ist nicht stehen geblieben. Mit und in ihr hat sich auch das bilaterale Verhältnis zur Schweiz verändert, ja die Schweiz hat bei den EWR-Verhandlungen aktiv geholfen, dass wir von Anfang an selbständig (ohne formell EFTA-Mitglied zu sein) an den Verhandlungen der EFTA-Staaten mit der EU teilnehmen konnten. Ebenso haben alle EU-Staaten Liechtenstein als Verhandlungspartner in den EWR-Verhandlungen akzeptiert. 1991 wurde dann der Zollvertrag geändert, so dass Liechtenstein seither multilateralen Wirtschaftsüber- einkommen selbständig beitreten kann, denen auch die Schweiz ange- hört. Noch im selben Jahr – während der EFTA-EWR-Verhandlungen – konnte Liechtenstein als selbständiges Mitglied der EFTA beitreten. 1994 traten wir dem GATT bei, in welches wir vorher via Schweiz ein- bezogen gewesen waren. Zuletzt, 1994, wird der Zollvertrag abermals geändert (darüber be- vorstehende Volksabstimmung): Danach kann Liechtenstein unter Auf- rechterhaltung des Zollvertrages auch Wirtschaftsorganisationen beitre- ten, denen die Schweiz nicht angehört. Dabei bedarf es selbstverständ- lich jeweils einer besonderen, ergänzenden Vereinbarung mit der Schweiz, soll Liechtenstein zu zwei verschiedenen Wirtschaftsräumen Zugang haben – unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Zollvertra- ges. In der Präambel zur ergänzenden Vereinbarung (1994) zum Zoll- vertrag steht der bedenkenswerte Satz, dass der Schweizerische Bundes- rat «gewillt (ist), dem Fürstentum Liechtenstein die Teilnahme am Eu- ropäischen Wirtschaftsraum […] zu ermöglichen», und es wird für die Dauer des EWR-Abkommens eine das bestehende und weiterhin beste- hen bleibende Zollvertragsverhältnis ergänzende Regelung getroffen. Das ist mehr als Ausdruck der Gleichbehandlung, hebt uns, wegen der Kleinheit, in eine privilegierte Position. Man beachte auch die Sprache. Die Liechtensteiner sprachen immer vom «Zollvertrag», die Schweizer stets (gemäss Vertrag) vom «Zollanschlussvertrag». Zum ersten Mal in 173 
«Am Sonntagmorgen des 9. April werde ich Ja stimmen»
	        

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