Volltext: Was will Liechtenstein sein?

II. DER EWR UND DIE ALTERNATIVEN Die Fragestellung gewinnt an Interesse, je näher die Entscheidung rückt. Die EWR-Entscheidung ist eine schwierige und folgenreiche und erst im Gegenlicht der Alternativen sinnvoll zu treffen – in einer nüchternen Einschätzung und Abwägung der Alternativen und nicht geleitet durch Wunschvorstellungen. Das betrifft zunächst die unmittelbaren Rechtsfolgen eines «Nein» zum EWR. Wenn auch die Schweiz dem EWR eine Absage erteilt wie wir, bliebe Liechtenstein (mit der Schweiz) auf dem Integrationsniveau der Freihandelsabkommen von 1972. Bei einem Ja der Schweiz und ei- nem Nein von uns, fiele Liechtenstein auf das lose Netz des GATT- Rechts zurück, das nur einen völkervertraglichen Mindeststandard dar- stellt. Auf diese unmittelbaren Rechtsfolgen hinzuweisen, ist nicht Schwarzmalerei, sondern das Resultat einer nüchternen Prüfung der rechtlichen Ausgangslage. Irgendetwas wird dann aber sicherlich vereinbart werden. Nur (erste Frage): innerhalb welcher Zeit? Und (zweite Frage): was wird es sein? Niemand kann das mit annähernder Gewissheit vorhersagen. So- weit vertragliche Modelle vorliegen, wie die Zollunionsabkommen der EWG mit Andorra und San Marino, eignen sie sich nicht für die völlig anders strukturierte Volkswirtschaft Liechtensteins – weder aus der In- teressenperspektive Liechtensteins noch aus derjenigen der EG, wo für beide Seiten gleiche Spiel- und Wettbewerbsregeln zur Anwendung kommen werden. Darauf werden vorab die Konkurrenten auf dem EWR-Binnenmarkt achten. Soweit innovative Ideen geäussert werden, stossen sie sich rasch an der politischen Realität, dass die EG erklärter- massen nicht bereit ist, ihren Binnenmarkt zu einem günstigeren Tarif als dem eigenen zu öffnen («Rosinenpickerei», Europa «à la carte») oder zu anderen als den für alle geltenden Spielregeln. Insbesondere der soge- nannte vierte Weg entpuppt sich bei näherer Betrachtung eher als ein Sammelsurium von Wünschen aus liechtensteinischer Optik denn als echte europapolitische Option. Die einzige gewisse Alternative zur EWR-Mitgliedschaft ist die Nicht-Mitgliedschaft im EWR. Die einzige Option, die Liechtenstein auf dieser Basis sicher offenstünde, wäre die Isolation. Für alles andere wäre Liechtenstein von der Zustimmung aller anderen 18 EWR-Staaten zu einer neuen Regelung abhängig, ob Liech- 141 
Vor der EWR-Abstimmung in unserem Land – Liechtenstein am Scheideweg
	        

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