Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Ich sagte schon, dass die – vom Landtag entgegenzunehmende – schrift- liche Erklärung des Thronfolgers, das Fürstentum «in Gemässheit der Verfassung» zu regieren, den Rechten und Pflichten aus der Verfassung rechtlich nichts beifügt, dass sie aber als feierliches Versprechen mit einem Eid oder einem Gelöbnis auf die Verfassung verglichen werden kann. Ist das Versprechen deswegen ohne Bedeutung? Wenn die schrift- liche Erklärung des Thronfolgers auch nicht die metaphysische Ausrich- tung des Eides hat, gehört sie doch zu den feierlichen Versprechen, die man, wie den Eid, als «Realität im politischen Leben der Völker» (Ernst Friesenhahn) überall antrifft. Das feierliche Versprechen ergreift und manifestiert die persönliche, sittliche Existenz und Verantwortung des Versprechenden in besonderer Weise und hat als öffentliches Verspre- chen eine integrative und «soziale Funktion» und «politische Kraft» im Leben der staatlichen Gemeinschaft. Das gilt ebenso von der feierlichen Kundgebung des Landtages (Huldigung), den Thronfolger als rechtmäs- siges monarchisches Staatsoberhaupt zu deklarieren. Die Gestalt des Rechtes ist zu hager, um die ganze Wirklichkeit zu fassen und zu erklä- ren. So darf man auch in unserem Falle die über das nüchterne Recht hinausgehende Kraft und Symbolik des vor dem Zeugnis der Öffent- lichkeit vollzogenen Ritus der feierlichen Erklärung des Thronfolgers und der Deklaration des Landtages, in denen monarchische und demo- kratische Gewalt sich erklären, ich möchte sagen: einander die Hand rei- chen, nicht unterschätzen. Besonders im kleinen Land, wo man zusam- menstehen muss, wird so etwas wie ein neuer Pakt unter der Verfassung feierlich deklariert, beurkundet, proklamiert.117 
Die Übernahme des Thrones erfolgt mit dem Tode des Fürsten
	        

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