Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Sie sagten, es gehe um die Frage der Veränderung der Art der Demokra- tie, ob statt Landtag inskünftig mehr Basis-Demokratie. Der Landtag wird angetastet. Auf der einen Seite gibt es seit Jahren Stim- men, um den Landtag in unserem Mischsystem (Fürst, Landtag als de- mokratisches Repräsentativorgan des Volkes, Volk) zu stärken. Mit Recht. Der Landtag ist das sozusagen ständig präsente Organ, der Arm des Volkes, der die verantwortliche Kontrolle über den Staat ausübt und der gewissermassen täglich, im Tagesgeschäft wie in den grossen existen- ziellen Fragen, als demokratischer Repräsentant des Volkes tätig und wirksam wird und in der Regel in Staatsgeschäften auch mehr Erfahrung besitzt als derjenige, der sich nicht ständig mit dem Staat befasst. Mit der vorgesehenen klaren Wegnahme der Verantwortung vom Landtag aufs Volk in bestimmten aussenpolitischen Angelegenheiten, auch wenn dies nicht alle Staatsverträge betrifft, wird der Landtag insoweit zu einer Art «Unterinstanz» degradiert und wird allgemein eine Menta litätshaltung verstärkt, unter der wir schon heute leiden. Der Landtag darf nicht zum «Windanzeiger» werden und ständig im Verantwortung abwälzenden Bewusstsein leben; etwa, das Volk habe ja selbst die Verantwortung für die Landtagsentscheidungen, weil es, wenn sie ihm nicht passen, das Re- ferendum ergreifen könnte. Wir sollten den Landtag weiter stärken, wie es neulich mit der Mandatszahlerhöhung und dem teilweisen Abbau des Stellvertretersystems, zwar unzureichend, aber ernstlich begonnen wurde. Das ist der richtige Weg. Je besser der Landtag, desto besser ist das Volk und das Wohl aller, und zwar ständig, vertreten. Der Landtag, in dem selbst ein Schutz der Minderheiten eingebaut ist, kann in viel dif- ferenzierterer Weise auf das Wohl aller, auf Minderheiten, Ausländer, Randgruppen etc. Rücksicht nehmen als einfach die Mehrheit der Ak- tivbürgerschaft. Sind wir mit Landtagsabgeordneten nicht zufrieden, wählen wir sie bei der nächsten Landtagswahl nicht wieder. Unser Volk kann sogar – in der Schweiz ist dies nicht möglich – den gesamten Land- tag zu jedwelchem Zeitpunkt innerhalb einer Legislaturperiode durch Volksabstimmung abberufen (Auflösung) und Neuwahlen erzwingen. Das sollte genügen. Der Landtag verstrebt die Pfeiler Fürst und Volk und unser ohnehin nicht allzu starkes staat liches Gebäude zu einem Ganzen. Wir sollten nicht die Zwischenstrukturen schwächen, sondern stärken, nicht an den das Gebäude verstrebenden Querbalken sägen. Das Staatsvertragsreferendum degradiert den Landtag für bestimmte Staats- 107 
Staatsvertragsreferendum: Sich nicht die Beweglichkeit nehmen lassen
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.