Volltext: Was will Liechtenstein sein?

mung des Landtags bedarf, kann der Landtag dem Staatsvertrag durch Verweigerung der Zustimmung zur fürstlichen Initiative sein Veto ent- gegensetzen, und eine abschliessende fürstliche Genehmigung (Ratifika- tion) ist dann gar nicht mehr möglich. Der Landtag kann auch schon in einem sehr frühen Stadium, insbesondere durch seine Aussenpolitische Kommission, vor und während der Staatsvertragsverhandlungen sich dauernd informieren lassen, der Regierung aussenpolitische Schritte zum vornherein nahelegen und ihr zu laufenden Verhandlungen seine Vorbehalte oder Wünsche bekanntgeben, ohne dass dabei aussenpoliti- scher Schaden oder ein Gesichtsverlust entsteht – weil jeweils auch die Maschinerie des betreffenden ausländischen Vertragsstaates in Gang ge- setzt wird. Nun ist doch klar, dass die Einführung des Staatsvertragsre- ferendums die Einschaltung eines zweiten Organs, neben dem Landtag, mit absolutem Vetorecht bedeutet und dass dadurch die aussenpolitische Initiative und Stellung des Fürsten eingeschränkt, gegebenenfalls blo- ckiert wird und es dann gar nicht mehr zur Ratifikation kommen kann. Dabei fehlt der Abstimmung und Diskussion durch das Volk über In- halte und Vertragspartner die diskrete, früh und elastisch einsetzende Mitsprache, wie sie beim Landtag gegeben ist. Es wird neu ein zweites Organ geschaffen, das definitiv nein sagen kann, und es werden damit zweifellos die Kompetenzen des Monarchen betroffen, und zwar nicht in einem Nebenbereich, sondern in einem gesamtstaatlich fundamenta- len Bereich. Denn Aussenpolitik ist wesentlich Unabhängigkeitspolitik. Doch man würde den Initianten sehr unrecht tun, ihnen damit etwa Ab- sichten gegen die Monarchie zu unterstellen. Aber vergessen wir nicht: die Monarchie wird geschwächt. Es ist sicherlich allen sehr bewusst, dass ohne Monarchie der souveräne Staat Liechtenstein 1806 nicht entstan- den wäre und dass er seither wohl schon mehrmals existentielle Bedro- hungen gerade auch dank der Monarchie überstanden hat. Daher darf man bei der Änderung unseres Systems in einem fundamentalen Bereich nicht die momentane Stimmung, sondern man muss die Langzeitwir- kung im Auge haben. Die Monarchie gehört zur Basis unserer staat - lichen Unabhängigkeit. Die Kompetenz zur Ratifikation von Staatsver- trägen wird zwar dem Fürsten nicht direkt, aber dadurch weggenom- men, dass der Fürst die Ratifikation gegebenenfalls, bei einem negativen Referendumsausgang, gar nicht mehr vornehmen kann, weil ihr die Grundlage entzogen ist. 106Texte 
aus dem Nachlass von Gerard Batliner
	        

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