Volltext: Very small countries: economic success against all odds

Produktion zurückgeführt wird. Allerdings wird von den Autoren nicht auf Kleinstaaten eingegangen und im den ökonometrischen Modellen zugrunde liegenden Sample tauchen nur wenige sehr kleine Staaten auf. Aufbauend auf die Literatur beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit drei zentralen Fragestellungen sowohl empirisch als auch theore- tisch. Erstens, hängt die Höhe der Staatsausgaben tatsächlich von der Grösse eines Staates ab und inwieweit hat sich dieser Zusammenhang über die letzten Jahrzehnte verändert? Zweitens, wie gehen Kleinstaaten gegebenenfalls mit ihrem Grössennachteil im öffentlichen Sektor am be- sten um bzw. wie sollten sie damit umgehen? Drittens, wie bzw. inwie- weit trägt der öffentliche Sektor zum hohen Wohlstand der europäischen Kleinstaaten bei? Oder anders gefragt: Gibt es eine ökonomische Erklä - rung für die steigende Anzahl von Kleinstaaten in der 
Welt? Das Untersuchungsobjekt Nur kurz wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit auf die verschiede- nen Abgrenzungen eingegangen, die zur Diskriminierung zwischen Kleinstaaten und grösseren Staaten herangezogen wurden und werden. Da es uns um generelle Muster und Konzepte geht, ist eine klare Ab - gren zung nicht von allzu grosser Beutung. Würden einige Staaten mehr oder weniger unter dem Begriff ‚Kleinstaat’ subsumiert werden, würden sich die von uns präsentierten Ergebnisse in keinem anderen Licht dar- stellen. Staatsgrösse und die Grösse des öffentlichen Sektors Ein Teil der vom Staat bereitgestellten Güter unterscheidet sich nicht prinzipiell von privaten Gütern. Sie werden aus politischen Gründen vom Staat oder einer anderen Gebietskörperschaft bereitgestellt (z.B. Grund schulen). Andere Güter zeichnen sich besonders durch zwei Eigen schaften aus: Es gibt keine Rivalität im Konsum (die Grenzkosten eines zusätzlichen «Konsumenten» sind gleich null), und es ist technisch schwer, unmöglich oder sehr kostspielig jemanden vom Konsum auszu- schliessen. Güter mit diesen beiden Eigenschaften werden als «(reine) öf- fentliche Güter» bezeichnet. 238
	        

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