Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

ohne Rücksicht auf seine eigene Berufslaufbahn geprägte – Wort von Lord Denning: «someone must be trusted. Let it be the 
judges.»33 Noch einmal: Was ist Gerechtigkeit? Wir greifen zum Abschluss erneut die anfänglich naiv gestellte Frage auf, was Gerechtigkeit sei. Wir haben Kriterien, aber keine schlüssige Formel gefunden. Vielleicht ist ein Ansatzpunkt, dass gerecht ist, was in einer bestimmten Gesellschaft in einem offenen, repräsentativ und fair geführ- ten Dialog von den Beteiligten unabhängig von Gewalt und Interessen - druck in einem konkreten Fall als gerecht und vernünftig erachtet wird. Ein ideales Forum des Dialogs bildet ein Gericht, vor allem ein Verfas - sungs gericht. Da stellt sich die Frage, ob das Gericht mit einer Stimme sprechen soll oder – wie etwa beim amerikanischen «Supreme Court» üblich und auch beim deutschen Bundesverfassungsgericht anzutreffen – auch individuelle (zustimmende oder abweichende) Rechts mei nungen der Richter zugelassen werden sollen. Ideal wäre an sich eine Vielfalt von Meinungen, weil hier die Offenheit des Rechts(fortbildungs)prozesses transparent zum Ausdruck kommt. Dies wäre jedenfalls nach Auffas - sung von Louis D. Brandeis, Richter am amerikanischen Supreme Court, für die Verfassungsgerichtsbarkeit angezeigt: «Brandeis was» – so ein Biograph – «not too uncomfortable with- holding a dissent in a case involving statutory construction, but there was a ‹special function of dissent in constitutional cases. In or- dinary cases there is a good deal to be said for not having dissents – you want certainty and definiteness and it doesn’t matter terribly how you decide so long as it is settled. But in these constitutional cases, since what is done is what you (Frankfurter) called states- manship, nothing is ever settled – unless statesmanship is settled and at an 
end›.»34107 
Recht, Gericht, Gerechtigkeit 33Lord Denning, What next in Law, London 1982, S. 330. 34Philippa Strum, Louis D. Brandeis, Justice for the People, Cambridge (Mass.) 1984, S. 366. Vgl. in diesem Sinn auch Archibald Cox, The Warren Court – Constitutional Decision as an Instrument of Reform, Cambridge (Mass.)/London 1968, S. 22: «Legal logic has no value for its own sake. Law is a human instrument designed to meet men’s
	        

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