Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Parteien und Parteiensystem eingegrenzt. Wir müssen daher nach einer Definition suchen, die den tatsächlichen Gegebenheiten besser gerecht wird. Pragmatische Definition In seiner Arbeit über politische Gemeinden, kommunale Parteien und lokale Politik stellt 
Ladner verschiedene Definitionsmöglichkeiten von politischen Parteien vor.157 Die Spannbreite reicht dabei von einer prag­ matischen Eingrenzung auf Gruppierungen, die an Wahlen teilnehmen, bis zu Versammlungen von Personen, die auf die politische Willensbil­ dung des Volkes Einfluss nehmen. Je weiter die Definition gefasst ist, umso schwieriger wird jedoch die Abgrenzung zu anderen kollektiven politischen Akteuren. Unter politischer Partei könnte dann eine Parla­ mentspartei ebenso verstanden werden wie ein Verein, der sich zur Durchsetzung seiner Ziele an eine breitere Öffentlichkeit wendet. In diesem Dilemma bleibt auch 
Gruner, wenn er Parteien definiert «als politische Organisationen, die Anhänger mit ähnlicher Gesinnung oder ähnlichen Interessen in ihren Reihen sammeln, um auf die politi­ sche Willensbildung des Volkes Einfluss zu nehmen, sei's bei Wahlen, sei's bei Abstimmungen, sei's in der Mitwirkung bei der Meinungs­ bildung.»158 Um diese Probleme zu vermeiden, verstehen wir in diesem Kapitel unter politischen Parteien Gruppierungen, die in der politischen Willens- und Meinungsbildung mit inhaltlich-programmatischen Vorstellungen mitwirken und eine tatsächliche oder latente Bereitschaft aufweisen, in den verfassungsmässigen Macht- und Repräsentationsor­ ganen mitzuwirken.159 Dadurch sind keine organisatorischen Vorbedin­ gungen formuliert, sondern das Augenmerk wird auf die funktionellen Aspekte, namentlich die Teilnahme an Wahlen, gerichtet. 157 Ladner 1991: 104 ff. Er bezieht sich dabei auf die integrationsparadigmatische, die kon- kurrenzparadigmatische und die transmissionsparadigmatische Perspektive von Wiesendahl 1980. 158 Gruner \ 977: 12. 159 Eine ähnlich pragmatische Definition wählt Tsatsos (1997: 133): «In einem pragmati­ schen Sinne sind Parteien gesellschaftliche Gruppen, die sich mit dem Ziel bilden, gemeinsame politische Vorstellungen in der Form eines Programmes als Inhalt der Politik des Staates durchzusetzen.» Hier wird jedoch eine Abgrenzung zu gesellschaft­ lichen Gruppen (Vereine, Verbände) ohne Anspruch auf direkte Mitwirkung in den Verfassungsorganen schwieriger. Vgl. auch die Ubersicht über mögliche Definitionen bei Stammen u.a. 1978: 59 ff. 71
	        

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