Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Empirische Analysen verschwunden sind.516 Wenn wir den Pederscn-Index um die Werte, die sich durch das Auf- und Abtreten von Parteien ergeben, bereinigen, zeigt sich ein etwas ausgeglicheneres Bild (Abb. 33). Die prozentualen Stimmenverschiebungen bewegen sich nunmehr mehrheitlich in einer Bandbreite von 2 bis 5 Prozent. Dabei ist über die Jahrzehnte hinweg betrachtet eine leicht ansteigende Tendenz feststellbar. Der Pederscn- Index weist aber eher auf relativ stabile Verhältnisse denn auf eine dra­ matische Zunahme des Wechselwahlverhaltens hin. In den westeuropäi­ schen Ländern hat sich im Zeitraum von den 50er bis zu den 80er Jahren der Pedersen-Indcx durchschnittlich auf einer Bandbreite von 7 bis 8 Prozent bewegt. Liechtenstein liegt deutlich unter diesem Durch­ schnitt und ist in dieser Hinsicht mit den Ländern mit geringer Fluktua­ tion vergleichbar (v.a. Österreich, Schweiz und Grossbritannien).517 Anteil veränderter und unveränderter Stimmzettel Ein anderer Indikator der Volatilität ist der Anteil der veränderten Stimmzettel bei den Landtagswahlen. Man kann die Veränderung von Stimmzetteln, insbesondere das Verteilen von Sympathiestimmen, als Abkehr von einem vollständig parteitreuen Wahlverhalten und insofern auch als Vorstufe einer Wechselwahl interpretieren. In der Datenanalyse müssen wir uns allerdings mit den Wahlen zwischen 1974 und 1997 be­ scheiden, da vorher ein anderes Wahlsystem herrschte.518 Wir stellen im betrachteten Zeitraum eine tendenzielle Zunahme des Anteils an verän­ derten Stimmzetteln fest. Die acht Wahlgänge seit 1974 lassen sich dabei in zwei Perioden einteilen. Bis 1982 lag der Anteil der veränderten Lis­ ten bei rund 30 Prozent. 1986 stieg der Anteil sprunghaft auf rund 45 Prozent an. In der Folge bewegte sich dieser Wert nur noch langsam weiter nach oben (Abb. 34). 5lfi Dies war bei beiden Wahlen 1953 (Auf- und Abtreten der UEK), 1962 (Auftreten der CSP), 1970 und 1974 (schrittweises Abtreten der CSP), 1986 (FL) und 1989/93 (Auf- und Abtreten dcr'ÜLL) der Fall. 517 Vgl. Gallagher u.a. 1995:233. 518 Es werden aus den Wahlrcsuliaten gemeindeweise alle veränderten und unveränderten Stimmzettel zusammengezählt. Da pro Wählerin ein Stimmzettel verwendet wird, sind im Total alle gültigen (unveränderten oder veränderten Stimmzettel) gezählt. Auf die­ ser Basis wäre auch eine Auswertung gemeindeweise oder nach Wahlkreisen möglich. 306
	        

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