Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Soziodemografische Basis der Parteien werden, denn die beiden Variablen-Kategorien «mit» und «ohne Bürger­ recht im Wohnort» können auch mit anderen unabhängigen Variablen assoziiert sein, die die eigentliche Ursache für den Zusammenhang zwi­ schen dem Bürgerrecht und dem Wahlentscheid sind. Es wäre denkbar, dass sich hinter diesem Zusammenhang eine unterschiedliche Alters-, Zivilstands- oder Geschlechterstruktur versteckt oder dass unterschied­ liche Integrationsgrade, die beispielsweise an der Kirchgangshäufigkeit zu messen wären, wirksam sind. Anzahl Erwachsene im Haushalt Die Kategorien der Variable «Anzahl Erwachsene im Haushalt» lassen einige Interpretationen zu. Ein Singlehaushalt sagt nämlich noch nichts über das Alter der Befragten aus. Es sind Häufungen im jüngeren wie auch im älteren Wählersegment (Rentnerinnen) zu erwarten. Die Kategorie «2 Erwachsene» wird grossteils verheiratete Paarhaushalte umfassen. Bei drei und mehr Erwachsenen werden Eltern mit erwachsenen Kindern oder Familien, bei denen auch Grosseltern wohnen, den Regelfall bilden. Selbstverständlich ist noch nichts darüber ausgesagt, welche Person im Mehrpersonen-Haushalt die Auskunft im Interview gegeben hat. . Die bivariate Tabelle zeigt einen signifikanten Zusammenhang zwi­ schen der Haushaltgrösse und dem Wahlverhalten an. Die VU ist im Segment von 2 Erwachsenen, die FBPL im Segment der Singles und die FL im Segment der Grossfamilien untervertreten (Tab. 37). Es wird mit­ tels multivariater Analysen zu prüfen sein, ob der Zusammenhang tatsächlich kausal mit der Anzahl Erwachsener im Haushalt verbunden ist oder ob andere Variablen - vor allem Alter und Zivilstand - für diese Assoziation verantwortlich sind. Anzahl Personen unter 20 Jahren im Haushalt Aus der Anzahl von Personen unter 20 Jahren im Haushalt kann eben­ falls nicht direkt auf die Lebensumstände der Befragten geschlossen wer­ den. In der Kategorie ohne Kinder können unterschiedliche Gruppen wie (wieder oder noch) kinderlose Paare, junge Singles, Rentnerinnen usw. vertreten sein. Auch wenn Kinder im Haushalt leben, ist nichts da­ rüber ausgesagt, ob unverheiratete oder verheiratete Paare, alleinerzie­ hende Mütter oder Väter oder sonstige Personen oder Konstellationen 211
	        

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