So stellten beide Parteien, d. h. die Wählergruppen der VU und der FBP, z. B. zu den Landtagswahlen 1978 für den Wahlkreis Oberland je 9 Kandidaten und für den Wahlkreis Unterland je 6 Kandidaten auf, aber keine Ersatzkandidaten. Die VU gewann im Oberland 5 Mandate, die FBP 4 Mandate.138 Da jede Wählergruppe in jedem Wahlkreis ebensoviele stellvertretende Abgeordnete erhalten darf, als ihr Abgeordnete zugeteilt werden, erlangte die VU im Oberland 4 stellvertretende Abgeordnete, weil von den 9 Kandidaten nur mehr 4 nichtgewählte Wahlkandidaten zur Verfügung standen. Hatte die VU auch Ersatzkandidaten aufgestellt, so hätte sie total 5 stellver tretende Abgeordnetenmandate, d. h. ebensoviele wie ordentliche Mandate, beanspruchen können. Die FBP erhielt demgegenüber im Oberland 4 Mandate. Daher wurden von den 5 nichtgewählten Wahl kandidaten die stimmenzahlmässig ersten 4 zu stellvertretenden Ab geordneten erklärt. Im Oberland ergab sich somit aufgrund der Wahl- len 1978 folgende Lage: mit Ausnahme eines einzigen Kandidaten (diesmal bei der FBP) galten sämtliche von den Wählergruppen auf gestellten Kandidaten als gewählt, sei es als Abgeordnete, sei es als stellvertretende Abgeordnete. Da das Mandatsaufteilungsverhältnis im Oberland zwischen beiden Parteien schon in den Wahlen 1974, 1970, 1966 und weiter zurück ein solches von 5 :4 bzw. 4 : 5 war, trifft das oben Gesagte auch für vorangegangene Wahlen zu.134 Dem Unterland stehen 6 Mandate zu. Hier besteht z. B. seit 1970 (1970, 1974 und 1978) zwischen beiden Parteien ein Mandatsverhält nis von 3 : 3. Folglich waren alle jeweils von den Wählergruppen auf gestellten Kandidaten gewählt, sei es als Abgeordnete, sei es als stell vertretende (je 3) Abgeordnete.135 Demnach gelten, für das ganze Land betrachtet, beim heutigen Stärke verhältnis der beiden Parteien, mit Ausnahme eines einzigen Kandi daten im Oberland, jeweils sämtliche Kandidaten beider Parteien, die vom Volk gewählten wie auch die vom Volk gerade nicht gewählten, als gewählt, sei es als Abgeordnete, sei es als stellvertretende Abge ordnete.186 So hält ein Kandidat nicht deswegen Einzug in den Land tag, weil das Volk ihn wählt, sondern weil ihn die VU oder die FBP »3 Vgl. Dokumente 1938—78, 513. 134 Dokumente 1938—78, 454, 390, 336, 288. 138 Dokumente 1938—78, 390, 454, 513. 64