Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

\ Die geringe Zahl von 15 Abgeordneten bildet das Hauptproblem des Parlaments sowohl in bezug auf die Repräsentation des Volkes als auch in bezug auf die Wahrnehmung der übrigen Funktionen (Gesetz­ gebung, Kontrolle etc.). Die Ständische Verfassung von 1818 sah mindestens 26 Ständever­ treter vor. Aufgrund der provisorischen konstitutionellen Verfassung von 1849—1852 wurde erstmals ein 24kÖpfiger Landrat als Volks­ vertretung gewählt. Die Verfassung von 1862 sodann sah 15 Land­ tagsabgeordnete vor. Doch hievon wurden nur 12 vom Volk gewählt und 3 Abgeordnete vom Fürsten bestellt. Nach der Verfassung von 1921 werden alle 15 Abgeordneten direkt vom Volk gewählt. Sämtliche seitherigen Bestrebungen, die Abgeordnetenzahl zu erhö­ hen, scheiterten in Volksabstimmungen. Schon 1919 war vergeblich über eine Volksabstimmung versucht worden, die Zahl der Abgeord­ neten auf 20 (davon vom Volk gewählt 17) zu erhöhen; ebenso ver­ warf das Volk die beiden Vorlagen von 1945 und 1972, die auf eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl auf 21 abzielten.85 « Vgl. L. Volksblatt, 5. 3. 1919; Dokumente 1938—78, 112 und 422. Volksabstimmungen 2. 3. 1919 18. 3. 1945 2. 7. 1972 Ja Nein 
> Nein 
Ja Nein Oberland 585 395 
278 1275 984 920 Unterland 126 468 220 624 391 529 Total 
711 863 
498 1899 1375 1449 Zu den Befürwortern der Vorlage von 1919 zählten die Oberrheinischen Nach­ richten. Insbesondere in der Ausgabe vom 19. 2. 1919 sind unter dem Titel «Mehr Volksabgeordnete!» (Korrespondenz) die Gründe für eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl dargelegt: «In unserer demokratischen Zeit sollte man es nicht für möglich halten, dass noch ein solcher Kampf um eine zweckmässige und gerechte Vertretung des Volkes entbrennen könne ... Die Vertretung des Volkes in der Spätgrafenzeit und dann bis 1809, also während der Landammann-Verfassungszeit bestand im Oberland aus dem Land­ ammann und zwölf Geschworenen (Richtern), ebenso hatte die Herrschaft Schel­ lenberg eine Vertretung von zusammen 13 Personen. Früher vertraten demnach, wenn man Vaduz und Schellenberg zusammenrechnet, 26 Männer das Volk. Unser Peter Kaiser sagt: ,Alle 2 Jahre fand eine Wahl (des Landammanns) statt. Zu derselben versammelten sich alle, welche nicht ehr- und wehrlos waren und das sechzehnte Altersjahr erreicht hatten.' Bis 1SC9 konnten also sogar die 16jährigen wählen und seither soil ihnen nach Ansicht unserer fortschrittlichen Herren die nötige Einsicht und Reife fehlen! In der ständischen Verfassungszeit seit 1818 bestand die Vertretung der Volksstände mindestens aus 3 Geistlichen, allen Vorstehern (Richtern) und Seckelmeistern der Gemeinde, das macht schon mehr als 20 Vertreter aus. Dazu konnten aber noch grössere Steuerzahler kommen. Diese Zeit dauerte bis 1862. 47
	        

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