Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

Die Einführung des Frauenstimmrechts805* würde die Wählerschaft ver­ doppeln und die Chance — nicht die Gewissheit — grösserer Mehr­ heiten ergeben. Bei den Wahlen 1974 und 1978 waren die Wahl­ ergebnisse deswegen knapp, weil im für die Gesamtsitzzahl entschei­ denden Wahlkreis Oberland nahezu Parität des Stimmenpotentials herrschte; bei einer theoretischen Umrechnung der Kandidaten- auf Listenstimmen entschied 1974 ein Vorsprung von 7 Stimmen zu Gun­ sten der Mehrheit der FBP, 1978 ein solcher von 2 Stimmen zu Gun­ sten der VU. Würden im Sinne der sog. Mehrheitsklausel (neuerliche Volksinitiative «für ein demokratisches Wahlrecht») die Stimmen des ganzen Landes für die Mandatszuteilung in den Wahlkreisen — im Falle des sonstigen Umkippens des Proporzes auf Landesebene — mit­ berücksichtigt, hätte die FBP (theoretische Umrechnung auf Listen­ stimmen) 1974 mit 160 Stimmen und 1978 mit 105 Gesamtstimmen Vorsprung eine sichere absolute Mehrheit der gültigen Stimmen (51,91 % bzw. 51,14%) erlangt.'0® b) Gegensteuerung zur einseitigen Bipolarität wie Konkordanz durch Rollendifferenzierung und ergänzende Multipolarität Im Zweiparteiensystem liegen die Möglichkeiten eines scharfen gegne­ rischen Wettbewerbs wie einer engen Konkordanz der beiden Füh­ rungsspitzen. Auf dem Hintergrund der gesellschaftlichen Homogeni­ tät und Verflochtenheit führt dies im Falle des bipolaren Wettbe­ werbs, verstärkt bei knappen Mehrheiten und deren möglichen Aus­ wirkungen auf die Politik, zu einer Schwächung der Stellung der verfassungsrechtlichen Organe, insbesondere zu einer Schwächung der Unabhängigkeit, der Kontrolle und des gesetzgeberischen Einflusses des Parlaments und seiner Abgeordneten, und im Falle enger Kon­ kordanz zu einem Stillstand der Kontrollmechanismen und zu einem Ersticken der Freiheit und der Demokratie. Die parteigebundene Presse bildet kein Korrektiv hiezu, sondern verstärkt im Falle des bipolaren Wettbewerbs wie der Konkordanz die Verhaltensweisen der Parteien. Die Ausrichtung auf zwei Führungsspitzen hat zweipolige 805i Zur generellen Problematik siehe u. a. vom S. 58f. 808 Zur generellen Problematik siehe vom S. 53. Auch gehört es zu den elemen­ taren Spielregeln in der Demokratie, dass die Grundregeln zur Machterlangung (Wahlsystem) obiektiverweise als gerecht angesehen werden müssen — sonst schleichen sich allzuleicht Unsicherheit in der eigenen Stellung und Unbeweg- lichkeit auf der einen Seite, Verhärtung und Bitterkeit auf der anderen Seite in die politische Auseinandersetzung. 164
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.