Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

diese Weise wird die Personenwahl zugleich zum plebiszitären Akt über Partei- und Wahlprogramme. Obgleich das Volk mit der Wahl gar nicht die Möglichkeit besitzt, über die Programmpunkte einzeln abzustimmen (diese Möglichkeit wäre in Liechtenstein im Unterschied zu den rein repräsentativen Demokratien gegeben), wird die Wahl ebenfalls als Sachplebiszit über ein Programm betrachtet. Im Viel- parteienstaat, wo keine Partei die absolute Sitzmehrheit im Parlament erlangt und daher nach den Wahlen mit anderen Parteien mit ande­ ren Programmen einen Konsens finden muss, ist eine solche Pro­ grammpraxis weniger problematisch. In Liechtenstein hingegen, wo notwendig eine der beiden Parteien die absolute Sitzmehrheit erhält und grundsätzlich500 das Programm auch durchführen kann, erwarten verständlicherweise verschiedene Bürger die «Bezahlung der Rech­ nung». Beispiele hiefür sind die Wahlprogramme der FBP 1974 («Wir sind für jeden Liechtensteiner da») und der VU 1978 («sicher sozial eigenständig») mit teils sehr detaillierten Wahlversprechen. Eine zu konkrete plebiszitäre Ausrichtung der Politik unterläuft die nach der Verfassung zuständigen Organe. Wenn die Versprechen Gefälligkei­ ten enthalten, ist wenig Chance für wirksamen Widerstand der Min­ derheit in Regierung und Landtag. Solche Wahlprogramme machen aber auch die Mehrheit wie ihre einzelnen Mitglieder in Regierung und Landtag zu Gefangenen ihrer Programme, machen die Mehrheit selbst gesprächs- und konsensunfähig, weil sie sich auf das von der Partei gegebene Wahlversprechen verpflichtet fühlt. Im Zweiparteien­ staat bergen konkrete Wahlversprechen die Gefahr in sich, dass die verfassungsrechtlichen, eigenverantwortlichen Organe wie Regierung, Landtag und Fürst zu Ausführungsorganen der Parteien und ihrer Programme werden. Aus dem Gesagten ergibt sich für das Parlament die paradoxe Folge­ rung: Beim gegebenen äusseren Rahmen von Konkordanz (Koalition etc.) und der gegebenen Homogenität und Verflochtenheit der Ge­ sellschaft schwächt sich bei den knappen Wählermehrheiten mit der Zunahme des bipolaren Wettbewerbs und den daraus resultierenden Verhaltensmustern von Gefälligkeitsdemokratie und plebiszitären Tendenzen die Stellung des Parlaments ab. Je stärker der Wettbewerb *°° Insbesondere vorbehaltlich allfälliger Blockierungen durch die Minderheit in Regierung (Vs-Quorum) und Landtag (Vj-Quorum) oder durch das Volk (Refe­ rendum). 159
	        

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