gelten als unabhängiger im Konkordanzsystem, die Debatten sach licher und weniger polemisch. Durch den Einbezug aller Kräfte in die Entscheidungsfindung er scheint das Konkordanzsystem oft langwierig, vielleicht auch lang weilig. Das System verbürgt aber mehr Stabilität und schaltet nicht ganze Parlamentariergruppen «von jeglicher Mitverantwortung aus».273 IL Welcher Typ ist in Liechtenstein verwirklicht? 1. Hierarchisch-autoritäre Elemente Die verfassungsrechtliche und tatsächliche Position des Staatsober hauptes ist stark. Der Fürst verdankt seine Stellung der erblichen Thronfolge und ist unabhängig. Seine Kompetenzen (Vertretung des Staates nach aussen; Sanktion der Gesetze; Auflösung des Landtags; Staatsnotrecht etc.) sind bedeutsam (vgl. vorn S. 21—23; 32—35). In parteipolitischen Patt-Situationen (z. B. Regierungsbildung und Koa litionsregelung nach den Landtagswahlen 1978; Beschlussunfähigkeit der Regierung im Zusammenhang mit der Frage der Unvereinbarkeit bei der Bestellung eines Parlamentariers als Beamten 1979) ist der allein der Verfassung und den Gesetzen verpflichtete Fürst zugleich eine neutrale, eine gewissermassen schiedsrichterliche Autorität. Er heblich sind die Befugnisse des Staatsgerichtshofes, der als Hüter der Verfassung über allen anderen Staatsorganen steht (vgl. vorn S. 25) und zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden berufen ist. Die mit dem Fürsten und dem Staatsgerichtshof gegebenen hierarchischen Elemente bilden einen Stabilitätsfaktor im Spiel der politischen Kräfte, was gerade für den Kleinstaat von Belang ist. Die Beamten der Verwaltung werden auf Lebenszeit bestellt (Berufsbeamtentum); auch ihre Stellung ist dadurch verstärkt. Ungeachtet der Bedeutung dieser hierarchisch-autoritären Elemente im liechtensteinischen Staatswesen sei im folgenden das Wirken der m Schlussbericht Zukunft des Parlaments, 8f. 139