wenn '/, der die Sennerei benutzenden Mitglieder dasselbe ver-
langen.
' 14. Alle Gesellshaftsmitglieder, ausgenommen Mitglieder
weiblichen Geschlechtes und solche, welche vie Sennerei nicht be-
nuten, sind vervflichtet, den Generalversammlungen beizuwohnen,
bei sonstioy Ordnungsbuße von 30 kr. Als Entschuldigungs-
gründe gelten: Abwesenheit im Ausland oder Krankheit. Jedes
Mitglied h>t in dor Generalversammlung nur eine Stimme,
gleichviel o9 dassewwe ein oder mehr Kuhrechte besitze. Eine
Vebertragr 74 *y Stimme mittelst Vollmacht findet nicht statt.
5 17, . 2 Generalversammlung ist beschlußfähig, wenn
zwei Drittel v:- die Sennerei benutzenden Mitglieder persönlich
gegenwärt!J siuo.
8 13. Tie Beschlußfassung geschieht mit relativer Stimmen-
mehrheit und in der Jegel mittelt Stimmzeddeln. B& Stimmen-
gleichheit . t ver Antrag als verworfen anzusehen.
Die Wahlen erfotgen mittelst Stimmzeddel nach absoluter
Stimmenmehrheit. Wird beim ersten Wahlganae keine abyotute
Stimmenm. "“%:-t erreicht, so 1i:t eine engere Wahl einzuleiten,
in welche drer Vorjenigen einzubeziehen sind, welche verhältniß-
mäßiq tie meinten Stimmen erhielten. Bei der engeren Wahl
entscheidet velative Stimmenmehrheit und bei Stimmengleichheit
das Loos. Bei der Wahl des Sennen genügt ebenfalls relative
Stimmenmehbrhe.“.
3; 1“ ZJedes Gesellschaftsmitglied muß die auf dasselbe
gefallene Wahl zu einer Dereinsbeamtung für ein Tahr an-
nehmen, außer wenn dasselbe bereits Mitglied eines der Gesell-
schaft5organe wäre.
3 13. Der Wirkungskreis der Generalversammlung ist
folgender:
a) Sie beschließt die Statuten und allfällige spätere
Abänder 4... ,-.:.
b) Sie währ: dn Ausschuß und den Senn; Letteren
auf (Grund e,ngereichter L.„„rten.
) Sie nimmt die Vorschläge des Ausschusses entgegen
und prüft durch zwei von ihr gewählte Revisoren
die Hhechnu,.. .
- Sie beschließt über die Anträge der Vereinsorgane
und einzelner LereinSm«tgleeder uu9 üverhaupt über
alle Fälle, welche nigt in den Statuten und in
dem Betriebsreglement vorgesehen und nicht dem
Ausschusse zur Behandlung zugewiesen sind.