Volltext: Statuten der Sennerei=Gesellschaft zu Triesen und Reglement über Sennereibetrieb und Milchlieferung

3 6. Keinem Mitgliede ist gestattet, von Kühen, die nicht 
an seinem Futter stehen, vie Milc< in die Sennerei zu bringen. 
- *, Sowohr "er Senne als die Ausschußmitglieder sind 
verpflichtet, die Milch öfters zu prüfen, bei verdächtiger Milch- 
lieferung ale jene Schritte zu thun, welche zur Aufklärung des 
Sachverhaltes dienen können. 
3" Unter einem Kilo wird keine Mil<h angenommen. 
4 Der Senne hat den Auftrag, jeden Morgen und 
Abend *1e Milch jedes Lieferanten zu wägen und genau zu 
verbuchen. 
“* 10. Nichtbeachtung dieses Reglementes kann vom Aus- 
schusse, wo die Bußen nicht besonders normirt sind, von 10 kr. 
bis 1 fl. gebußt werden. 
Triesen, am 11. November 1888. 
Es unterziehen sich vorstehenden Punkten : 
Florian Kindle. Xaver Erni. 
Lorenz Kindle. Josepb Hoch. 
Augustin Banzer. Wolfgang Bargehße. 
Anton Kinöole. Jobann MNegele. 
Job. Lampert. Fidel Negele. 
Tbann Kindle. Jobann Wänger. 
“Bann Banzer. Afois Schurte. 
ixois Banzer. Jol. Schurti. 
jerdinand Barbier. Josepb Tscholl. 
Iinfon Sprenger. Anton Bargebßi. 
Peter Kindle. Joßann Schurti. 
Fidel Kindle. NAfois Frommelt. 
Rauvolf Frommelt. NAlfois Gaßner. 
Anton Bargeße. 
Vorstehendes Reglement wird genehmigt. 
Vaduz, 22. Februar 1889. 
Fürstl. L. Regierung. 
von In der Maur.
	        

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