Volltext: Satzungen der Sennerei-Gesellschaft in Balzers

im Besitze solcher Rechte, so muß jedes Nichtvereinsmitglied, 
das ein Recht kaufen will, der Gesellschaft ein solches 
abkaufen. 
Zor Austritt aus "m Loreine kann zu jeder Zeit 
erfo! Gx oe inteile (Kuhrec (2) Les austreaden 
Mitgt.. :28 *"eiben Cigentum der Gesellscha““, welche hiefür 
keine (Ents“ „igun? listet. Auch bleibt : a8 austretende 
Mitgli >, fü 3 e3 . * -Zennerei benutzte, für die während 
des Sennererbetriebö3] res erwachsenden Auslagen oder 
Berpflichtungen nach Reglement haftbar. 
9-10: 
Tie E-sellschaft ist ermächtigt, Mitglieder, welche durch 
unre?" : „+ Handiungen (statuten- und reglementswidr.7) die 
Gesellschaftsmitglieder zu hintergehen und zu schädigen 
trachten, im Wiederholungsfalle von der Gesellschaft aus- 
zuschließen. | 
3 Lt 
edes Mitglied bekundet durch seine Unterschrift unter 
diese Statuten, sich sowohl nach diejen Statuten, als auch 
nach dem in den 88 3, 6, 7, 8, 9 und 10 erwähnten Be- 
triebSreglement zu halten. 
5. Die Organe Ter L'2v< insleitun 2, Erfordernisse 
gültiger Beschluszfassung. 
4412. 
Tie Verwaltung des Vereines wird 
a) durch vie Generalverjammlung und 
b) durch den Ausschuß geführt. 
A. Generalversammlung. 
2.43; 
Taue Generalversammlung zerfällt in eine ordentliche 
und eine außerordentliche.
	        

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