Volltext: Satzungen der Sennerei-Gesellschaft in Balzers

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durch ein Schiedsgericht geschlichtet, weshalb jeder zur 
GeseUlschaft Beitretende im Vorhinein für alle aus seinen 
Beziehungen zur Gesellschaft entstehenden Streitigkeiten dem 
ordentlichen Rechtswege freiwillig entsagt. 
2 25. 
?ur Plduna des Schiedsgerichtes wählt sowo!'i der 
Kläger 0 35 dex 1- * agte einen Schiedsmanvy. * rx nicht not- 
wendia em weseltichaftsmitglied, wohl e"ox Bürger der 
Gemeind2? Lalzers seim muß, welche beids don streitigen 
Gegenstand zu schlichten haben. Werden die1e beiden nicht 
einig, s? wä! t die Generalversammlung aus Bürgern der 
Gemeinde Balzers einen Obmann und es entscheidet dann 
die Stimmenmehrheit. - 
8:65. 
Das s“ gebildete Schiedsgericht ist bei seinem LYor- 
gange und seinem Urteile an feine *vozeßvor)hriften c'2- 
bunden. Dor Ausspruch des Schiedsgerichtes yt für beide 
Teile bindend und e* hat dagegen keinerlei Berufur 7, weder 
an ein anderes Schieds8gericht noch an ein ordentliches 
Gericht stattzufinden. Das schiedsrichterliche Urteil hat sich 
auch auf die beim Schiedsgerichte erlaufenden Kosten zu 
erstre>en. Schied3richter aus dem Gesellschaftsverbande 
wirken unentgeltlich. 
8-27. 
Neit dom AuStritte und Ausschlusse aus der Gesell- 
schaft erlöjhen für den Austretenden alle wie immer ge- 
arteten Ansprüche auf das Vermögen der Gesellschaft. 
7. Vertretung des Vereines nach Uuszen. 
2720. 
Schriftstücke, wodurch die Gesellschaft Verpflichtungen 
eingeh?, müssen vom Vorstande und einem der andern 
Ausschußmitglieder gefertigt sein. Alle andern Schrift-
	        

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