Att::47.
Der Präsident leitet die Hauptversammlung und die
Beratungen des Ausschusses, sowie die Ausführung der ge-
faßten Beschlüsse.
Der Kassier, welcher im Verhinderungsfalle auch
den Präsidenten vertritt, besorgt die Kassengeschäfte der
Genossenschaft, führt Buch über die Ausgaben und Einnahmen
und legt alljährlich Rechnung ab.
Der Schriftführer führt Protokoll über die Ver-
handlungen der Hauptversammlung und des Ausschusses,
besorgt die notwendigen Korrespondenzen und die Eintra-
gungen in das Zuchtregister und die Führung des Verzeich-
nisses der Anteilscheine.
Art. 18.
Die Rechnungsrevisoren haben die Jahresrechnung,
welche mit dem 15. Dezember abzuschließen ist, zu prüfen
und der Hauptversammlung hierüber Bericht zu erstatten.
Art. 19.
Die Ausschußmitglieder haben ihre Verrichtungen in
der Regel unentgeltlich zu versehen ; nur für solche Geschäfte
für die Genossenschaft, durch welche sie außerhalb ihres
Wohnortes mehr als einen halben Tag in Anspruch genom-
men werden, beziehen sie Taggelder, deren Höhe von der
Hauptversammlung bestimmt wird.
Art. 20.
Der Ausschuß stellt der jeweiligen Hauptversammlung
Anträge über den Abschluß von Verträgen mit den Besitzern
von Zuchtböen betr. die Benützung der letßteren für die
Genossenschaftsziegen, oder über Ankauf eines oder mehrerer
Zuchtböe für die Genossenschaft. Im Falle letzteres be-