Volltext: Statuten der Ziegenzuchtgenossenschaft Balzers-Mels

Att::47. 
Der Präsident leitet die Hauptversammlung und die 
Beratungen des Ausschusses, sowie die Ausführung der ge- 
faßten Beschlüsse. 
Der Kassier, welcher im Verhinderungsfalle auch 
den Präsidenten vertritt, besorgt die Kassengeschäfte der 
Genossenschaft, führt Buch über die Ausgaben und Einnahmen 
und legt alljährlich Rechnung ab. 
Der Schriftführer führt Protokoll über die Ver- 
handlungen der Hauptversammlung und des Ausschusses, 
besorgt die notwendigen Korrespondenzen und die Eintra- 
gungen in das Zuchtregister und die Führung des Verzeich- 
nisses der Anteilscheine. 
Art. 18. 
Die Rechnungsrevisoren haben die Jahresrechnung, 
welche mit dem 15. Dezember abzuschließen ist, zu prüfen 
und der Hauptversammlung hierüber Bericht zu erstatten. 
Art. 19. 
Die Ausschußmitglieder haben ihre Verrichtungen in 
der Regel unentgeltlich zu versehen ; nur für solche Geschäfte 
für die Genossenschaft, durch welche sie außerhalb ihres 
Wohnortes mehr als einen halben Tag in Anspruch genom- 
men werden, beziehen sie Taggelder, deren Höhe von der 
Hauptversammlung bestimmt wird. 
Art. 20. 
Der Ausschuß stellt der jeweiligen Hauptversammlung 
Anträge über den Abschluß von Verträgen mit den Besitzern 
von Zuchtböen betr. die Benützung der letßteren für die 
Genossenschaftsziegen, oder über Ankauf eines oder mehrerer 
Zuchtböe für die Genossenschaft. Im Falle letzteres be-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.