Volltext: Statuten der Alpgenossenschaften Guschgfiel und Gapfahl für die Bürger der Ortsgemeinde Balzers

bunden sein, durch eben solange 22it als e* zuleßt der 
Genossenschaft in diejer * genschat Dienste leistete, einen 
Alpvogt- oder Ausschuß-Posten anzunehmen. 
Eine allfällige Gemeinde- odr andere Bedienstung 
befreit aber vom Alpvorsteheramte nicht. 
Von den Rechten und Pflichten der Alpaenossen. 
8 10. 
Ein Alpgenosse der Alpe Guschgfiel oder Gapfahl ist 
jeder * ärger männlichen odor weiblichen Geschlechtes der 
Orts-6emeinde Balzers, welcher alpberechtigt ist (8. 16) 
und seinen Wohnsitz innerhalb der politischen Ort8gemeinde 
Balzers hat. 
Cin L ärger der Gemeinde Balzers kann nur der einen 
odor anderen Alygenossenscho + c-* Mitglie» angehören. 
T » *pmalen *jrehenden 1"8ohngebäude zu Balzers und 
v1enm- + <>yngsweise ihre 0 1enwärtigen und künftigen 
B: / ben jener Alp- venossenschaft einverleibt, 
we. dorzeit angehören. Tie Zuweisung neu ent- 
stehen - - „äufer und ihrer Bewohner hat aber ohne Rück- 
sicht am deren Standort in Balzers oder Mels in jene 
Alpgenossenschaft zu erfolgen, welcher die Väter der neuen 
Hausbesitzer angehörten. 
5 11. 
Der volle Genuß der Alpvorteile, d. h. die Mitbenützung 
der %%m- 1 159 ein Anteil vom Alperträa“1,-* Brasmiete) 
gebührt att nur jenen Alpgenosyo", welche die Alplasten 
traa“ 1 v 9 eine eigone Familie bilden und zwar Mann 
und "22,6, Witw-c und Witwe mit oder ohne Kinder, 
elternloy*», unter “""rmundschoft stehende, einen gemeinschaft- 
lichen Haushalt führende Kinder und alle großjährigen 
männlichen Alpgenossen. welche ein eigenes abgesondertes 
Hauswesen haben. 
412. 
Die auf das Atzungsrecht bezughabenden Genossenrechte 
enhalten das * echt: 
:. den Genossenschaft8-Versammlungen mit Sitz und 
Stimme beizuwohnen ;
	        

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