Volltext: Statuten der Alpgenossenschaften Guschgfiel und Gapfahl für die Bürger der Ortsgemeinde Balzers

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Den Ausschußmitgliedern obliegt die Wahrung der 
Interessen der Genossensc<atr, die Ueberwachung des statuten- 
mäßiaen Vorganges der bestellten Alpvögte und mit diesen 
die Obsorge zur Hebung der Alpwirtschaft auf die erträgnis- 
fähigste Rente. 
Die Alpvöate sind oehalten, alle Alpanaelegenheiten, 
soweit nicht dieze ihrer Lcatur nach fich stets gleich vleiben 
oder ausdrücklich der Genossenschaft5versammlung zur Ent- 
scheidung vorbehalten sind, mit dem Ausschusse zu beraten. 
) 38. 
Dach "Tauf eines jeden Jahres haben die Alpvögte 
übe“ .im: * unnahmen und Ausgaben der Genossenschaft 
dem Aussch1€ Rechnung zu legen. 
"?eue nicyt alljährlich wiederkehrende Ausgaben dürfen 
die Tlyvögte nur dann machen, wenn dieselben zum Nutzen 
der Genossenschaft sind, den Betrag von 20 K nicht über- 
schreiten und die Ausschußmitglieder sich hiemit einverstanden 
erklärten. 
Einfließende Einkaufsgelder müssen entweder zur 
Kultivierung der Alpen uno zur Instandhaltung der Alp- 
gebäude verwendet oder fruchtbringend angelegt werden. 
3 39. 
D-x dom Alter nach jüngere Alpvoot hat in jeder 
der beid-1 . ""genossenschaften zum Oehufe 2er Rechnungs- 
legung ein Tagebuch über die vorkommenden Einnahmen 
und Ausgaben, dann *m Hauptbuch zu führen, in welchem 
für jedes Genossenschaftsmitglied a!vhabet':h eine eigene 
Blattseite zu oröffnen rt und in welchem jedem Alp-enossen 
dessen Schuldigkeiten und die von ihm hierauf geleisteten 
Zahlungen mit Bezug auf die Blattseite des Tagebuches, 
wo sie vorkommen, einzutragen sind. 
3 40. 
Die Alyrechnung ist jährlich bis längstens Ende De- 
zember dem Ausschujje zur Prüfung zu übergeben. 
Nach erfolgter Adjustierung der Jahresrechnung bleibt 
es die weitere Pflicht der Alpvögte mit jedem Genossen-
	        

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