Volltext: Statuten der Alpgenossenschaften Guschgfiel und Gapfahl für die Bürger der Ortsgemeinde Balzers

22040 "== 
1. Die Wahl der Alpvögte und Ausschüsse, die Ge- 
nehmiguna ver nachgesuchten freiwilligen Resignationen 
auf der Dienstposten ; 
2. die Aufnahme eines neuen Genossenschaftsmitgliedes ; 
-. Abänderungen in der bisSherigen Benützungsart der 
Alpen ; 
2. Austausch, Ybteilung und Veräußerung von dem 
Alpengebiete einverleiblen Grundkomplexen; 
:. Gutheißung von neuen nützlichen Auslagen über 
20 K oder von =- vie Förderung der Alpwirtschaft be- 
zwekenden LTauführungen ; 
6. die Genehmigung von Holzverkäufen aus den Alpen. 
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Außerdem sind die Alpvögte nach ihrem Ermessen be- 
rechtigt, auch üver andere auf die Alpwirtschaft Bezug 
habende Gegenstände Genossenschafts-Versammlungen an- 
zuberaumen. 
8 33. 
Zur Gültigkeit eines aefaßten Beschlusses wird die 
Anwe“ it von mindestens der Hälsce er zu Balzers 
oder Meis anwesendon stimmfähigen Genossenschafts-Mit- 
glieder und rclat v2 Stimmenmehrheit erfordert. 
Sollte sich t.:c Versammlung über einen zu beratenden 
Gegenstand m..t einigen können, so steht derselben frei, 
einen engeren Ausschuß aus ihrer Mitte zu wählen und 
diesem unter Zuziehung der Alpvögte die Schlußfassung 
zu übertragen 
Ein derlei gefaßter Ausschußbeschluß erwächst allso- 
gleich in Wirksamkeit, soferne ve <ersammlung sich nicht 
ausdrücklich dessen Bestätigung vorbehielt. 
8 34. 
Die Alpvöate sind verpflichtet, jeden Beschluß der 
Versammlung ver des engeren Ausschusses in der von 
denselben angegebenen Art in Lollzug zu setzen. 
Nur jene Beschlüsse, welche den allgemeinen gesetzlichen 
Bestimmungen zuwiderlaufen oder die Privatrechte der
	        

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