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Lieh zu repartieren und von den Tierbesitzern zu bestreiten.
Cben;o kommen die jährlichen Ausbesjerungen der Wege,
Zäune und Wasserleitungen nebst den kleinen Anschaffungen
zur Sennerei von den viehauftreibenden Alpgenossen zu
berechtigen.
Tie durch wichtigere Bauten und Nachschaffungen,
dann durch die Alpurbar,yqierung und Düngung der Weide-
flächen hervorgerufenen Auslagen haben aber alle Alpbe-
rechtigten zu gleichen Teilen zu tragen.
DIe
Ueber diese Auslagen und Umlage ist für jede einzelne
Alpe von den Alpmeistern separate Rechnung zn führen.
6:28;
T2 2x o2egenwärti mindergünstige Zustand der
Alpen ration -e Bewirti. aftungsmc*hode wünjchenswert
macht und dieje eine nachha!tio»2 Urbarisirung der Alpen
vor Allem bedingt, s9 hat alljähr!ich wenigstens ein Tag
von jedem Alpberechtigten zu solchen Arbeiten verwendet
zu worden, welche eine größere Ertragsfähigkeit der Alpen
erzielen.
Wer diese Orbeiten nicht sell * leitet, dem wird von
den Alpmeistern eim annehmbarer Stellvertreter gestellt, der
dem letzteren erfolgte Tag'ohn zur Last geschrieben und
von seiner Grasmiete in Abschlag gebracht.
8 23.
CT-en,o wie jenen Nlpgenossen, welche die a»f ihr
aufgetriuvenes *. ,eh entfacdenden Arbeiten nicht selbst ver-
richten, der für Lieferung dieser Alparbeit ausgesetzte Kosten-
betrag zur L.t zeschrieben und vom Grasmiet in Abzug
gebracht wird, desgleichen ist auch im umgekehrten Falle
demjenuzen, der mehr Arbeit verrichcet als er für sein Vieh
zu leisten verpflichtet wäre, der Mehrverdienst anf den
schuldigen Alplohn zu Gute zu schreiben.
5 24.
Ali> wichtigeren Arbeiten namentlich bie Düngung
der Weideflächen haben in der Regel nur im Wege des
Akkordes zu geschehen.