Volltext: Statuten der Alpgenossenschaften Guschgfiel und Gapfahl für die Bürger der Ortsgemeinde Balzers

= 9.7002 
Lieh zu repartieren und von den Tierbesitzern zu bestreiten. 
Cben;o kommen die jährlichen Ausbesjerungen der Wege, 
Zäune und Wasserleitungen nebst den kleinen Anschaffungen 
zur Sennerei von den viehauftreibenden Alpgenossen zu 
berechtigen. 
Tie durch wichtigere Bauten und Nachschaffungen, 
dann durch die Alpurbar,yqierung und Düngung der Weide- 
flächen hervorgerufenen Auslagen haben aber alle Alpbe- 
rechtigten zu gleichen Teilen zu tragen. 
DIe 
Ueber diese Auslagen und Umlage ist für jede einzelne 
Alpe von den Alpmeistern separate Rechnung zn führen. 
6:28; 
T2 2x o2egenwärti mindergünstige Zustand der 
Alpen ration -e Bewirti. aftungsmc*hode wünjchenswert 
macht und dieje eine nachha!tio»2 Urbarisirung der Alpen 
vor Allem bedingt, s9 hat alljähr!ich wenigstens ein Tag 
von jedem Alpberechtigten zu solchen Arbeiten verwendet 
zu worden, welche eine größere Ertragsfähigkeit der Alpen 
erzielen. 
Wer diese Orbeiten nicht sell * leitet, dem wird von 
den Alpmeistern eim annehmbarer Stellvertreter gestellt, der 
dem letzteren erfolgte Tag'ohn zur Last geschrieben und 
von seiner Grasmiete in Abschlag gebracht. 
8 23. 
CT-en,o wie jenen Nlpgenossen, welche die a»f ihr 
aufgetriuvenes *. ,eh entfacdenden Arbeiten nicht selbst ver- 
richten, der für Lieferung dieser Alparbeit ausgesetzte Kosten- 
betrag zur L.t zeschrieben und vom Grasmiet in Abzug 
gebracht wird, desgleichen ist auch im umgekehrten Falle 
demjenuzen, der mehr Arbeit verrichcet als er für sein Vieh 
zu leisten verpflichtet wäre, der Mehrverdienst anf den 
schuldigen Alplohn zu Gute zu schreiben. 
5 24. 
Ali> wichtigeren Arbeiten namentlich bie Düngung 
der Weideflächen haben in der Regel nur im Wege des 
Akkordes zu geschehen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.