Volltext: Statuten des Consumvereins Mühleholz (Fürstentum Liechtenstein)

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8. Beitimmt wo die Generalversammlungen statt- 
zufinden haben. 
0. It befugt, neue Geschäft8zweige einzuführen. 
10. Tor * orwaltungsrat wäht aus seiner * titte 
dea 8-räfidenten, Vice-Präf'denten, Ge“ äfts- 
führer und Aktuar mit <2heimem, abyolutem 
Sümmenmekr. T ie Stelle eines Aktuar ist mit 
derjenigen eines Lice - Präsidenten vereinbar. 
Ein Mitolied d28 Verwaltungsrates kann nicht 
Bäcker oder Verkäufer sein. 
17. Jedem Mitc"ade des Verwaltungsrates steht 
jeder": « > e Einsi<t der Magzine und Ler- 
kauftrokate. >r Bücher und Kassen der Anze- 
stellten und 228 Geschäftsführers, sowie endlich 
das Protokoll offen. 
12. Im Lerwaltungsrate können nicht gleichzeitig 
siven Later und Sohn, Sc<wiegervater, Toch- 
termany, Bruder und Sc<hwäger. 
13. Im 7a.'? “rober J'flichtverlezun3 eines Onqe- 
stellte“ : = 2 . »rwaltung3rat | juat, dens-.ven 
von Finer Stel? zu susv<nt eren und die- 
selbe < inem andert za übertragen. Gezen 
den (.tichud des : „rwaltung<rates stelt dem 
Betreffenden dt » 02.*pyr3 aa die Generalver- 
sammlung 3 * die Shlußnahme des Derwalt- 
ungörates blerbt aber inzwischen in Kraft. 
14. Uever Entlassungöbeg.zren aus der Vorsteher- 
schaft entscyeidet der Werwaltungsrat. 
259. Kann einem Angejiellten Lerein8betrug vvor
	        

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