Statuten
...
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Consumvereins Mühleholz
(Färstentum Liechtenstein).
1. Firma und Siß der Genossenschaft.
Dede
Die Firma hat zu lauten:
„Konjumverein Mühleholz“.
Ji. Zwe des Bereins.
Der Konsumverein bezweckt den An- und “Terkauf
guter und billiger Lebensmittel, sowie HauSshaltungs-
bedürfnisse.
Der Verkauf geschic't an Jedermann, jedoch
nur 6gen bar oder kt genügender Sicherheit auf
17 Tag? oder auf “ Wochen bei solcher, deren
Firmen nur alle 4 Wochen ihre Arbeiter bezahlen,
an Nichtmitglieder jedo< nur gegen var.
II. Zeifdauer des Anternehmens.
To . 'zuer Fr Genossenschaft wird auf unb2-
[stimmte ; eit ftgt/-3t.
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