Volltext: Statuten des Viehversicherungs-Vereines der Gemeinde Mauren im Fürstenthum Liechtenstein

1. Titel. 
Zweck und Grundbestimmungen des Vereines. 
"4 
Die Viehassecuranz ist ein auf Wechselseitigkeit beruhen- 
der Verein i> dem Sinne, daß der durch Todesfall oder 
nothwendiae Abschlachtung eines jeden versicherten Thieres 
erfolgte Schaden von sämmtlichen Mitgliedern des Vereines 
nach Maßgabe dieser Statuten vergütet wird. 
Mitglieder des Vereines sind alle in der Gemeinde 
Mauren wohnhaften Viehbesiter, welche dieser Assekuranz 
beitreten. 
Gj 3. 
Gegenstand >r Versicherung bildet: Hornvi-k. 5. i. 
Stiere . hyen, Kübe Rinder und Lälber; l“stere 1:2.<h erst 
vom €. *"onate an. 2.0des Mitglie" hat dem Vereine mit dem 
ganzen Liehstande beizutreten. Viehbesi““. welche einzelne 
Stücke nicht versichern wollen, weil sie dieselben zu verkau- 
fen beaysichtigen, haben sich dieser um. j9 gewisser innerhalb 
12 Wochen zu entäußern oder ror- Ablauf dieser Frist die 
nachträgliche Versicherung einzuleiten, als fie fonst in eine 
Buße von fl. 4. -- zu Gunsten der Vereinskasse verfallen.
	        

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