1. Titel.
Zweck und Grundbestimmungen des Vereines.
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Die Viehassecuranz ist ein auf Wechselseitigkeit beruhen-
der Verein i> dem Sinne, daß der durch Todesfall oder
nothwendiae Abschlachtung eines jeden versicherten Thieres
erfolgte Schaden von sämmtlichen Mitgliedern des Vereines
nach Maßgabe dieser Statuten vergütet wird.
Mitglieder des Vereines sind alle in der Gemeinde
Mauren wohnhaften Viehbesiter, welche dieser Assekuranz
beitreten.
Gj 3.
Gegenstand >r Versicherung bildet: Hornvi-k. 5. i.
Stiere . hyen, Kübe Rinder und Lälber; l“stere 1:2.<h erst
vom €. *"onate an. 2.0des Mitglie" hat dem Vereine mit dem
ganzen Liehstande beizutreten. Viehbesi““. welche einzelne
Stücke nicht versichern wollen, weil sie dieselben zu verkau-
fen beaysichtigen, haben sich dieser um. j9 gewisser innerhalb
12 Wochen zu entäußern oder ror- Ablauf dieser Frist die
nachträgliche Versicherung einzuleiten, als fie fonst in eine
Buße von fl. 4. -- zu Gunsten der Vereinskasse verfallen.