Volltext: Statuten des Viehversicherungs-Vereines der Gemeinde Mauren im Fürstenthum Liechtenstein

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2. Aufnahme von Mitgliedern und Antragstellung 
auf Ausjycyluß derselben; 
1. Ausführung aller Geschäfte, die ihm durch die 
Generalversammlung übertragen werden. 
3.48. 
Pov VereinSausschu? h)oftet dem Vereine für jeden 
vorsäßtich durch grobe “yrläsjigkeit odor Ueberscreitung 
der eingeräumten Bofugn1»- verursachten Schaden jolidarisch 
und können dessen Witgl..der einzeln oder in8gesammt ohne 
weiteres von der Generalversammlung ihres Amtes entsett 
werden. 
1-09; 
Als Einzieher für die dem Vereine zukommenden Gelder 
wird unter oonjenigen Vereinsmitzliedern, we'che »1e1)e Ein- 
züge am billigsten besorgen, ein hiezu tauglicher Mann vom 
VereinSausschusje ausgewählt, mit welchem -r Vereins- 
ausschuß ein schriftliches Uebereinkommen abzuschließen hat. 
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Tx Obmann i* das voz. "ende Prgan: or it für 
den Voaz.. 1 der Beschlüsse dem Aussch1.3 und or General- 
versammiz.ug veran«.-rtlich. . 1 der Gener-""“/ammlung 
und in den Ausschußsizungen " irt er den Torsit, leitet die 
Verhandlungen und bestimmt vie Reihenfolge der Geschäfte. 
127.244 
Caveingurkunden benöthigen zur Rehtsgültigkeit der 
Unterschrift des Obmannes und eines Ausschußmitgl1edes. 
vV. Bitel. 
Das Schiedzsgericht. 
Uietat 
box Tireitigfeiten zwischen dem Vereine und en ein- 
zelnen Mitgliedern in VereinSöangelegenheiten entscheidet mit
	        

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