15
2. Aufnahme von Mitgliedern und Antragstellung
auf Ausjycyluß derselben;
1. Ausführung aller Geschäfte, die ihm durch die
Generalversammlung übertragen werden.
3.48.
Pov VereinSausschu? h)oftet dem Vereine für jeden
vorsäßtich durch grobe “yrläsjigkeit odor Ueberscreitung
der eingeräumten Bofugn1»- verursachten Schaden jolidarisch
und können dessen Witgl..der einzeln oder in8gesammt ohne
weiteres von der Generalversammlung ihres Amtes entsett
werden.
1-09;
Als Einzieher für die dem Vereine zukommenden Gelder
wird unter oonjenigen Vereinsmitzliedern, we'che »1e1)e Ein-
züge am billigsten besorgen, ein hiezu tauglicher Mann vom
VereinSausschusje ausgewählt, mit welchem -r Vereins-
ausschuß ein schriftliches Uebereinkommen abzuschließen hat.
3 52
Tx Obmann i* das voz. "ende Prgan: or it für
den Voaz.. 1 der Beschlüsse dem Aussch1.3 und or General-
versammiz.ug veran«.-rtlich. . 1 der Gener-""“/ammlung
und in den Ausschußsizungen " irt er den Torsit, leitet die
Verhandlungen und bestimmt vie Reihenfolge der Geschäfte.
127.244
Caveingurkunden benöthigen zur Rehtsgültigkeit der
Unterschrift des Obmannes und eines Ausschußmitgl1edes.
vV. Bitel.
Das Schiedzsgericht.
Uietat
box Tireitigfeiten zwischen dem Vereine und en ein-
zelnen Mitgliedern in VereinSöangelegenheiten entscheidet mit