Volltext: Statuten des Viehversicherungs-Vereines der Gemeinde Mauren im Fürstenthum Liechtenstein

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1. Vorlage der Rechnungen ; 
Z. Wahl des Vereinsausschusses und der Rechnungs- 
revisoren ; 
3. Bericht der Rechnungsrevisoren über die Semestral- 
rechnungen ; 
4. Anträge der Vereinsmitglieder. 
b. 37: 
Ueber die nefaßten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, 
in welchem die „zahl der Anwesenden und das Abstimmungs- 
ergebnis enthalten ist. Dasselbe ist vom Obmanne und vom 
Schriftführer zu unterfertigen. 
b) Der Vereinsausschuß. 
8 38. 
Der Ausschuß des Vereines besteht aus: 
1. dem Obmann ; 
2. dessen Stellvertreter ; 
3. dem Schriftführer ; 
4. und 5. zweien Ausschußmitglieder. 
Der Obmann ist Vorstand des Vereines und vertritt 
denselben nach außen. 
(6529; 
Tie Wahl des VereinSausschusses erfolgt durch die 
Generalverfammlung mittelst schriftlicher Abstimmung - aus 
ihrer VW... 2 mit relativer Stimmenmehrheit. Die fünf ge- 
wählten Ausschußmitglieder wählen aus sich den Obmann, 
dessen Stellvertre:er und den Schriftführer. Dieye Wahl hat 
der ersten unmittelbar zu folgen und ist deren Ergebnis den 
Vereinsgenossen sofort bekannt zu geben. 
40. 
Szdes Vereinsmitglied hat die Pflicht, die auf ihn 
gefallene Wahl für die Dauer eines „Fahres anzunehmen.
	        

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