Wahlen und Abstimmung.
Bei Wahlen, sowie bei allen übrigen Abstimm-
ungen entscheidet die absolute Stimmenmehrheit.
Bei Wahlen und nersonellen Angelegenheiten muss
geheim abrestimmt werden.
Sollten Streiti@keiten aus dem Vereinsverhältnis
unter Con X itgliedern entstehen, so ist cin Schieds-
gericht > ,n 3 einsichtsvollen, unparteiisch “xesinnten
Mitglieuern zu bestellen, zu welchem jede der strei-
tenden Parteien einen Schiedsrichter und diese den
Obmann zu wählen haben, Dem Ausspruch dieses
Schiedsgerichtes haben die Streitenden sich, mit
Ausschluss jedes gerichtlichen Rechtszuges, zu fügen.
ze.
Leitung der Vereinsangelegenheiten.
1. Der V zrein wird von einem aus 7 Mitgliedern
besteununwuen Ausschusse geleitet: 1. der Vor-
stand, ‘. Turnwart, 3. Schriftwart, 4. Säckel-
wart, .. Leugwart, b. zwei Turnräte.
DPD. Wahl es Ausschusses geschieht nach
Ablauf jeden Jahres durch die Hauptver-
sammlung; und ist jedes ..itglied desselben
wieder wählbar. Zweijähru,2 Bekleidung
einer elle im Ausschuss ‚jedoch berechtigt
zur Ablehnung einer Wiederwahl.
/. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mit
dem \ orstand our dessen Stellvertreter we-
nigstens 4 „utglre.-.r anwesend sind. ür ver
sammelt sich in der Kegel monatlich einmal,