Volltext: Satzungen des Turn=Vereins Schaan

Die ausübenden Mitglieder sind verpflichtet: 
1. Im allgemeinen zur Förderung des Vereins 
nach ”vräften beizutragen, die Satzungen zu 
beobachten und den Beschlüssen des Vereins 
sich zu fügen. 
2. Bei ‚allen Versammlungen pünktlich zu er- 
scheinen und auch daran teılzunehmen. 
„. Bei allen Produktionen mitzuwirken; allfällige 
Ausnahmen kann nur die Turnerversammlung 
gestatten. 
t. An den  turnerischen Uebungen regelmässig 
teilzunehmen. 
Zur Entrichtung einer Aufnahmsgebühr per 
K. 7.—; diesen Betrag haben auch. Unter- 
stützende bei event. Uebertritt in die Abtei- 
lung der Ausübenden zu entrichten. 
6. Zur Entrichtung eines im Vornhinein zu be- 
zahlenden Monatsbeitrages, der jedoch im 
allgemeinen die Höhe von K. 1.— nicht über- 
steigen darf; uem Eınzelnen steht Mehrbezahl- 
un frei; Rückverrütung eines einmal einve- 
zählten Betrages findet nicht mehr statt; die 
Höhe des Monatsbeitrages wird durch den 
Ausschuss festgesetzt. Ausschuss und Vor- 
turner sorgen für die Einhaltung dieser Le- 
stimmungen. Gehörig beeründete Entschul- 
digun“.ı müssen schriftlich, womöslich vor 
der Uebung oder Versammlung eingebracht 
werden. 
B. Der unterstützenden Mitglieder. 
Die unterstützenden Mitglieder sind be- 
rechtigt.:
	        

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