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Empfanges und der Abgabe samt etwaiger Be-
schädigung oder teilweisem Verlust der betreffenden
Sendung zu konstatieren hat ;
cc) bei der Circalation ist der festgesezte Termin ge-
nau einzuhalten und die Sendung sicher an den
Nachmann abzuliefern ;
dd) die Abgabe von in Circulation geseßter oder an-
derer Lesevereinsschriften an Nichtmitglieder ist
strenge untersagt;
ee) Mitglieder, welche die Circulation nachlässig inne-
halten, können durch Beschluß der Plenarversamm-
lung von der Circulation für die Dauer eines
Jahres ausgeschlossen werden;
ft) beschmußte, verstümmelte oder in Verlust geratene
Exemplare sind vom schuldigen Mitgliede durch neue
zu ersetzen ;
22) gewöhnliche in Circulation gegebene Sendungen
dürfen über 7 Tage vom einzelnen Mitgliede nicht
behalten werden ;
hh) aus der Bibliothef bezogene Bücher find nach spä-
testens 4 Wochen wieder zurückzustellen.
e) der Jahresbeitrag eines Mitgliedes beträgt vorläufig
8 Kronen ö. W. Dem Edelsinne einzelner Mit-
glieder sollen immerhin dadurch keine Schranken ge-
sezt sein. Die Beiträge sind vierteljährlich an den
Vereinskassier zu entrichten und es werden nicht ein-
gehende Beiträge auf Kosten der Säumigen vom
Kassier eingezogen.
8 8.
Tie Berechtigung der Mitglieder erlischt durch den
Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluß. Letzterer