Volltext: Statuten des Lesevereins Vaduz

1. Begriff, Zwem und Mittel des Vereins. 
5 4. 
Der *"we> des Vereins ist litterarische und gesellige 
Unterhaltung und wissenschaftliche Fortbildung. 
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Der Verein eröffnet demnach: 
a) in einem hiesigen Gasthofe ein abgesondertes Lese- 
und Gesellschaft8zimmer ; 
b) legt in diesem Zimmer für die Mitglieder zur täg- 
lichen 2 euüßzung eine Reihe volitischer, belletristischer, 
humox dd) * und wirtschoftlicher Journale und 
wissenschaftlicher Werke aut. deren Zahreswert aber 
immer jeweis unter den Etnkünften des Yereins zu 
stehen hat, s9 daß dieselben kein Zurückgehen des 
Vereinsvermögens herbeiführen ; 
c) bestimmt Abende zur geselligen Unterhaltung der Mit- 
glieder ; 
d). veranlaßt zu besonderen Zeiten größere Gesellschafts8- 
zirkel, an denen sich sowohl te Familienoltieder der 
Vereinsgenossen, als auch Erngeladene beteiligen können ; 
e) gibt nach erfolgter zweiwöchiger Auflo>e im Lese- 
zimmer aue Journale mit Ausnahme der politischen, 
in Circulation, wissenschaftliche Werke nur auf spe- 
cielles Verlangen ;
	        

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