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S 14.
Die gesamte Verwaltung, ausschließlich der dem Ple-
num eingeräumten Verbindlichkeiten und Befugnisse, übt
bei unmittelbarer Unterordnung unter die Plenarversamm-
(ung die LY “"m*“-haft aus, bestehend :
'3 einem 3. BVorstande ;
=. „
Sekretär ;
Cassier.
8 15.
Die regelmäßigen Dienstfunctionen eines Mitgliedes
der Vorstandschaft fangen mit dem 1. Januar an und
dauern bis 31. December desselben Jahres.
8 16.
Wird der Austritt eines Verwaltungsmitgliedes wäh-
rend des Jahres nötig, so findet eine Ergänzungswahl statt.
8 17.
Alle Dienstleistungen im Jnteresse des Vereins sind
unentgeltlich, ausgenommen Fälle, da nachweisSliche Aus-
lagen für VereinSzweke nötig waren.
8 18.
Die Vollmachten und Verrichtungen der Vorstandschaft
find :
a) der 1. Vorstand führt den Vorsit in den Versamm-
lungen, in denen er amtlich zugegen ist, und bestimmt
die Ta-2e8ordnung ; er beruft die Plenarversammlung,
vrdnet Versammlungen der Vorstandschaftsmitglieder
an, unterzeichnet alle schriftlichen Ausfertigungen in
Vereinssachen und vertritt den Verein nach außen;