Volltext: Statuten des Lesevereins Vaduz

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S 14. 
Die gesamte Verwaltung, ausschließlich der dem Ple- 
num eingeräumten Verbindlichkeiten und Befugnisse, übt 
bei unmittelbarer Unterordnung unter die Plenarversamm- 
(ung die LY “"m*“-haft aus, bestehend : 
'3 einem 3. BVorstande ; 
=. „ 
Sekretär ; 
Cassier. 
8 15. 
Die regelmäßigen Dienstfunctionen eines Mitgliedes 
der Vorstandschaft fangen mit dem 1. Januar an und 
dauern bis 31. December desselben Jahres. 
8 16. 
Wird der Austritt eines Verwaltungsmitgliedes wäh- 
rend des Jahres nötig, so findet eine Ergänzungswahl statt. 
8 17. 
Alle Dienstleistungen im Jnteresse des Vereins sind 
unentgeltlich, ausgenommen Fälle, da nachweisSliche Aus- 
lagen für VereinSzweke nötig waren. 
8 18. 
Die Vollmachten und Verrichtungen der Vorstandschaft 
find : 
a) der 1. Vorstand führt den Vorsit in den Versamm- 
lungen, in denen er amtlich zugegen ist, und bestimmt 
die Ta-2e8ordnung ; er beruft die Plenarversammlung, 
vrdnet Versammlungen der Vorstandschaftsmitglieder 
an, unterzeichnet alle schriftlichen Ausfertigungen in 
Vereinssachen und vertritt den Verein nach außen;
	        

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