Volltext: Statuten des Lesevereins Vaduz

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8 12. 
Beratungsgegenstände sind: 
a) der Etat, welcher am Anfange des Jahres vom Cas- 
sier aufgestellt und vom Verein genehmigt wird. 
Überschreitungen dürfen nicht vorkommen ; für außer- 
ordentliche Fälle ist eine Ausgabspost von 10 Kronen 
öd. W. im Etat einzustellen ; 
b) die Bescheidung der Rechnungen, welche acht Tage 
nac< Jahresschluß vom Cassier aufzustellen, und als- 
bald von der durch die Plenarversammlung bestellten 
Commission von zwei Mitgliedern zu revidieren sind. 
Vor dr Bescheidung haben die Rechnungen 14 Tage 
im Lesezimmer des Vereins aufzuliegen ; 
c) Anträge und Wünsche im Interesse des Vereinslebens ; 
d) Beschluß größerer Gesellschaftszirkel oder anderer ge- 
selliger Unterhaltungen und Ausflüge ; 
e) Aufnahme neuer Mitglieder ; 
f) Wahlen der Vorstandschaft ; 
2) Beschwerden eines Mitgliedes ; 
. ; Interpretation der Statuten ; 
"“ Abänderung “"erfelben. Eine solche set voraus, daß 
der Antragjzteller seine Motion in einer Plenar-VBer- 
sammluna bagründet, worauf der Antrag von der 
Vorstandscho*t geprüft und mit Bericht vor. eine 
außerordentliche Plenarversammlung zur Entscheidung 
gebracht wird, mit wenigstens 2/3 der anwesenden 
Stimmen. 
8 13. 
Alle sonstigen Abstimmungen erfordern blos Stimmen.- 
mehrheit dex anwesenden Mitgliedex.
	        

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