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8 12.
Beratungsgegenstände sind:
a) der Etat, welcher am Anfange des Jahres vom Cas-
sier aufgestellt und vom Verein genehmigt wird.
Überschreitungen dürfen nicht vorkommen ; für außer-
ordentliche Fälle ist eine Ausgabspost von 10 Kronen
öd. W. im Etat einzustellen ;
b) die Bescheidung der Rechnungen, welche acht Tage
nac< Jahresschluß vom Cassier aufzustellen, und als-
bald von der durch die Plenarversammlung bestellten
Commission von zwei Mitgliedern zu revidieren sind.
Vor dr Bescheidung haben die Rechnungen 14 Tage
im Lesezimmer des Vereins aufzuliegen ;
c) Anträge und Wünsche im Interesse des Vereinslebens ;
d) Beschluß größerer Gesellschaftszirkel oder anderer ge-
selliger Unterhaltungen und Ausflüge ;
e) Aufnahme neuer Mitglieder ;
f) Wahlen der Vorstandschaft ;
2) Beschwerden eines Mitgliedes ;
. ; Interpretation der Statuten ;
"“ Abänderung “"erfelben. Eine solche set voraus, daß
der Antragjzteller seine Motion in einer Plenar-VBer-
sammluna bagründet, worauf der Antrag von der
Vorstandscho*t geprüft und mit Bericht vor. eine
außerordentliche Plenarversammlung zur Entscheidung
gebracht wird, mit wenigstens 2/3 der anwesenden
Stimmen.
8 13.
Alle sonstigen Abstimmungen erfordern blos Stimmen.-
mehrheit dex anwesenden Mitgliedex.