7” Pei Pränden ausser der Gemeinds übernimmt
ü_. fr-riwillirz Feuerwehr durch die Löschord-
5 “s«ohriebenen Verpflichtungen der I. und
Y __. >, Ber einem Bran4i in der Cemeinde
wi Te resehen, dass Cie 1flichtfeuerwehr
"alı. “© ichs, entlassen werden kann und die
_lienstverrichtungen von der freiwilligen Feuer-
wehr versehen werden.
X, Vorste -rt*s Uebrreinkommen gilt vorläufig
auf drei Jahre. ne<a deren Verlauf es wieder,
wenn v“n keine‘ Seitr Abänderungsvorschläge
gemac“ © werdz: . als “'- drei Jakhr* erneuert
angesehen wird. Veberülies wahr” sich sowohl die
Jemeindsvertretung, als auch üi2s freiwillige
Feuerwehr ein halbjähriges Kündigungsrecht des
selben,
In der Sitzun“ des Gemeinderates vom 2.Mai
1897 wırde x. rste.endes: VUebereinkommen beraten
und einstimr. ; ang:nommen,
Mauren,den 2,.Mai 18974
A775 In der Versamrlunmz vom 1%,Mai ]aufenden
Jahras Wir Punks | .,Cahia ai “änder, ‚dass für
cine Azdeitsleistun bis einschliessiich fünf
ütunden £C Kreuze: ‚wenn £i > aber ” Sturten
überstei:t 15 Kreuzer rer Stunde beträzt.Dieser
Punkt ernielt £:lar> in dieser Form ebenfalls
üie Zastimmu x des Cemeinderates.
Mauren,den ! „Mai 155.
Add-: Die i.i73 Entschädirung raspektiv> Ichn
wurde so abreändert: dass vom l.Jänner 1%153 für
dis ersten 5 Stunden 6C Heller und was mehr als
5 Stunden sind mit 50 Heller per Stunde bezahlt
wird,
Mauren,äden Z..Jänner 1J14
Johann Georg Ritter,Schriftführer Emi?l i1stliner
Vorsteher