Volltext: Statuten des aufgeteilten Gemeindebodens in Schellenberg

sollten keine männlichen Sprossen in der Erbfolge vorhanden 
sein, so geht es auf die älteste Tochter über. 
5520. 
Treten Fltern, die » . mit einem jüngeren Sohne 
gemein" 2*./ ein Hauswe? 1 führen, ihr Gemeindegut an 
den äux,.en E ohn, der ebenfalls eine selbständige Haushaltung 
führen muß, ab, j9 kann der in Frage stehende jüngere 
Sohn ins Anwärterverzeichnis eingetragen werden. 
02%. 
Heiratet der älteste Sohn einer Familie, die ein Ge- 
meinb-»t b- t und stirot « % vor seinen Eltern, ;o joll das 
Gemetzdegut seiner Eltern, falls er nicht früher darauf ver- 
zichtet 69“, dor Ehegattin d?5 Sohnes zufallen und nach dem 
Tode diezer den allenfalls hinterlassenen Waisen. 
j%: 98. 
SHeiratet ein Witwer mit Kindern eine Witwe »benfalls 
mit Kinder mwovon jetr „ll ein iemeindegut "* „tt, jo 
fällt bas emeindegut dx Witwe b18 zu ihrem Tode »ro- 
visoris«: „ Vemein. * rep. dem ersten Anwärter zu, nachher 
aber auf vie Kinder der Witwe aus erster Ehe 
über, faus .:,2 mitsammen eine eigene Haushaltung führen, 
oder au“ 1. 1 ältesten Sohn, wenn er ein eigenes Hauswesen 
betreiben , ...e. 
Das .-emeindegut des itwers aber fällt nach seinem 
Tode a'* die Witwe wd nav) deren T-de avf seine Kinder 
erster Eye und falls diese gestorben sein sollten, auf die 
Kinder zweiter Ehe. 
“4 23. 
Heiratet - „ze Witwe mit Kindern und einem Gemeind-qute 
einen b;emetn-. 7 >? oder wt dunde" „doh hne 
Gemeindegut vv es ve eu tr19:.20wb 25 2ef0 
Eheleuten u. „ent“ % das (Gemeindogut Ier Witwe 
zu benützen & - zu ihrem . .noyzuf es dann .en zündern 
ver Witwe € „r Che zufader vür*" wenn fore woch am 
Leben sind, jonit aber ver wemeint ?, oder aver vas Ge- 
meindequt der Witwe provisorisch der Gemeinde zu überlassen
	        

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