Volltext: Statuten des aufgeteilten Gemeindebodens in Schellenberg

aue 
475 
Veber alle in diesen Statuten nicht vorgesehenen Fälle 
entsche 2.4 d:2 Gemein>cveort““etung und nöthigenfa45 ein 
Schiedsgericht, zu welchem d?* Gemeindevertretung und die 
streitende Partei je ein Mitglied wählt und die hohe 
fürstliche Regierung den Obmann ernennt. 
Eine Revision dieser Statuten muß vorgenommen 
werden, wenn > e * ?ohrheit aller stimmberechtigten Gemeinde- 
bürge? eine solche verlo 
TD*?2 Statuten sollen in hinlänglicher Anzahl gedruckt 
und jeder Familie ein Exemplar eingehändigt werden. 
Schellenberg, im März 1896. 
Joh. Georg Büchel, Ludwi3 Elkuch, 
Kassier. Vorsteher. 
Meinrad Marxer, Undreas Meier, 
Wendelin Laßler, Elias Öhri, 
Gemeinderäte. 
Franz 27:3. Wohlwend. Andreas Kaiser. 
Franz; I:3. Gecp. Ulois 2Iobhiwend. 
Vorstehende Statuten werden hiemit genehmigt. 
Vaduz, am 13. April 1896. 
Fürstlich-Liec<tensiein'sche Regierung: 
v. Stellwcg.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.