Volltext: Statuten des aufgeteilten Gemeindebodens in Schellenberg

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3:41. 
Im Föürstentume wohnende Familien sind den in der 
Gemeinde selbst sich aufhaltenden gleich zu halten. 
S 42. 
Ein in den Gemeindeverband eingekaufter Bürger hat 
vom Tage dor bar erlegten Einkaufstaze an, 5 Jahre bis 
zur Eintragung in das Anhaltsbuch zu warten. 
() 43. 
Die CGiemeindevertretung hat die Pflicht darüber zu 
wachen, €. + sämm*t" Ho VPutzni-ßer des Gemeinde“ "ens diejen 
in normalein ?“tande e“-holten. Pächter und Yußnießer, 
welche nur einz Raubwirtscha*t betreiben, sind seitens der 
Gemeinde zur Verantwortung zu ziehen. 
Dov Toysumpfung dos *:emeind-hadens ist durch zweck- 
dien!? + + »noraben we 5% mer 18 botehen, vorzubeugen. 
De*“ „1 (C omeindoyodenber "> 71-1 zutreffenden Teil 
des S: foror- ms mit freiwit: > wrd ihm dieser auf 
seine K**“ qyoitens ! » Gomei“ 2 “Ut werden. 
Das  rloaen von Grahenrä == durch Aushebung 
von T>“".2uen darf er ,c no:H einaonolter Yewilligung der 
Orts“ „ung gescheb-1 und e5 vt strenge darauf zu sehen, 
daß b..-c1 dx Gem2indegrund weder an Ausdehrung noch 
Fruchtbarkeit eine Einbuße erleidet. 
5 45. 
Ds Er“olsung und Instandhaltung dor Seitenstraßen 
zwische: „. .ilreihen übernimmt die Gemeinde. Die yrerdurch 
sich ergebenden Kosten haben sämmtliche Anreiner zu gleichen 
Teilen zu vergüten. 
T'» “meinde behält sich das Cigentumsrecht auf den 
Gemein“ . en j-derzeit vor. Privatp andrechte där" a auf 
Gemein* ““und**4ungen nicht genomm"1 werden. De Ge- 
meind2 a ein hot das Recht, für d-> Gemeinde schuldiaen 
Abgaben, das *, fandrecht auf den „cußen beziehungswete 
auf den Pachtzins zu legen.
	        

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