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3:41.
Im Föürstentume wohnende Familien sind den in der
Gemeinde selbst sich aufhaltenden gleich zu halten.
S 42.
Ein in den Gemeindeverband eingekaufter Bürger hat
vom Tage dor bar erlegten Einkaufstaze an, 5 Jahre bis
zur Eintragung in das Anhaltsbuch zu warten.
() 43.
Die CGiemeindevertretung hat die Pflicht darüber zu
wachen, €. + sämm*t" Ho VPutzni-ßer des Gemeinde“ "ens diejen
in normalein ?“tande e“-holten. Pächter und Yußnießer,
welche nur einz Raubwirtscha*t betreiben, sind seitens der
Gemeinde zur Verantwortung zu ziehen.
Dov Toysumpfung dos *:emeind-hadens ist durch zweck-
dien!? + + »noraben we 5% mer 18 botehen, vorzubeugen.
De*“ „1 (C omeindoyodenber "> 71-1 zutreffenden Teil
des S: foror- ms mit freiwit: > wrd ihm dieser auf
seine K**“ qyoitens ! » Gomei“ 2 “Ut werden.
Das rloaen von Grahenrä == durch Aushebung
von T>“".2uen darf er ,c no:H einaonolter Yewilligung der
Orts“ „ung gescheb-1 und e5 vt strenge darauf zu sehen,
daß b..-c1 dx Gem2indegrund weder an Ausdehrung noch
Fruchtbarkeit eine Einbuße erleidet.
5 45.
Ds Er“olsung und Instandhaltung dor Seitenstraßen
zwische: „. .ilreihen übernimmt die Gemeinde. Die yrerdurch
sich ergebenden Kosten haben sämmtliche Anreiner zu gleichen
Teilen zu vergüten.
T'» “meinde behält sich das Cigentumsrecht auf den
Gemein“ . en j-derzeit vor. Privatp andrechte där" a auf
Gemein* ““und**4ungen nicht genomm"1 werden. De Ge-
meind2 a ein hot das Recht, für d-> Gemeinde schuldiaen
Abgaben, das *, fandrecht auf den „cußen beziehungswete
auf den Pachtzins zu legen.