Volltext: Statuten des aufgeteilten Gemeindebodens in Schellenberg

Dies Recht eines Anwärters wird auf Grund der An- 
meldung bm wemeir"onorstehor erworben, * Eintragung m 
das Anhaltsbuch aeschiel.i der “teihenfolge der Anmeldung nach. 
Der Ovt8vo" (and hat jedem Anwärter ein Anmeldungs- 
zeugnis auszustel “ *. 
Von zwei Anwärtern, welche sich zur gleichen Zeit 
melden, erhält der ältere den Sorzug. 
5 29. 
Auf Vorlangen des Gemeinderates müssen Anwärter 
den Beweis liefern. daß sie eine selbständige + aushaltung 
führen, und es wird in einem solchen Falle das Recht x 
Eintragung in das Anwärterverzeichnis exit mit dem / 'eit- 
punkte erworben, in welchem der Beweis als erbracht an- 
erkannt wird. 
(3 30. 
Das Recht eines Anwärters oder einer Familie, die 
es erworben hat, kann nicht verloren gehen, und sou, wie 
das Gemeindegut, auf Witwe und Kinder vererbt werden. 
8 31. 
Wenn sic> eine Witwe mit Kindern, d's vom BYater 
das Anwarte.. t erer“ b-ben. mt einem . anne, “r ein 
Gemeindeo" * verehe'"? * fl die Tamilie das L/e- 
meinde" „emanne* venüb2 >; das Bywartsrecht je"9< 
soll ay * 25. vbox der Witwe e* > € 52 übergehen. . (Toute 
aber * on L.indern auf Grund "res Anwartsrechtes vor 
dem T-22 vor Mutter eim Gemeindegut zufallen, j? können 
sie nicbt in "en Nutgenuß treten, sondern haben er*t nach 
dem Tode der Mutter auf das erste der Gemeinde zufallende 
Anspruch zu erheben. 
In ein und derselben Familie dürfen sich nicht zwei 
Gemeindeglucr, oder ein Gemeindegut und ein Anwartsrecht 
gleichzeitig befinden. 
Um Mißverständnissen vorzubeugen wird festgestellt, daß 
das Nutzungsrecht eines Gemeindegutes, welches erst nach
	        

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