Volltext: Statuten des Fürstlich Liechtensteinischen Militär-Veteranen-Vereins

Wereinsvorstehung. 
Die Vereinsvorstehung hat zu bestehen : 
1. Aus einem Obmann, welcher den Verein zu den 
Generalversammlungen einzuberufen und zu den 
Begräbnisfeierlichkeiten einzuladen hat. 
.. Au3 einem Obmannstellvertreter, welcher im Ver- 
hinderungsfalle des Qbmannes dessen Funktionen 
zu besorgen und denselben in allen Fällen zu 
vertreten hat. 
. AuSeinem Kassier, welcher die eingezahlten Vereins- 
gelder von dem betreffenden Ausichuß in Empfang 
zu nehmen hat, dann die VereinSauslagen und 
die Bestattungskosten der verstorbenen Mitglieder 
auszubezahlen und den allfälligen Rest zins- 
tragend anzulegen hat. 
=. Aus einem in jeder Gemeinde =<- in welcher 
Mitglieder sind =- zu wählenden Ausschuß, welcher: 
2) Die Jahresbeiträge nach 8 4 bei den in seiner 
Gemeinde wohnenden Mitgliedern einzuziehen und 
dem Kassier zu übergeben hat. 
b) Die vom Obmann erhaltenen Aufträge pünktlich 
auszuführen, und wenn nötig den Mitgliedern in 
seiner Gemeinde mitzuteilen hat. 
Bei Sterbfällen in der eigenen Gemeinde sofort 
dem Obmann, und den Ausschüssen in den übrigen 
Gemeinden per Tödezanzeige =- in welcher der 
Name des L »rstorbenen, dann Tag und Stunde 
wann das L 'aräbnis stattfindet = einzuschreiben 
und mittels Post zur Leichenfeier einzuladen, und 
überhaupt alles Notwendige anordnen und den 
Ortsgeistlichen von der Veteranenbestattung in 
Kenntnis setzen.
	        

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