guten Zwecken des Vereins in Verwendung kommen, oder
die Beitragsgebühr im Verhältnis der Auslagen reduziert
werden, jedoch nur in soweit, daß die Letzten des Bereins
nicht verfürzt würden.
Vorstehende Statuten wurden der Vereinsversamm-
lung am 4. Februar 1894 vorgelesen und einstimmig an-
genommen, zur Beglaubigung dessen nachstehende Unter-
schriften :
Vaduz, am 5. Februar 1894.
Andr. Walc<, Obmann.
I. G. Ospelt, Obmannstellvertreter u.
als Kassier.
Ludwig Bek, Ausschuß.
Sebastian Näscher, Ausschuß.
Vorstehende Statuten werden hiemit genehmigt.
Vaduz, am 16. Februar 1894.
Der fürstl. Landesverweser :
v. Stellwag.
7: 1465.