Volltext: Das Fürstenthum Liechtenstein

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der Gundacker'schen oder Hartmann'schen Linie. Diesem 
kaufte seines Vaters Bruder Anton Florian, welcher 
1713 für seine Person ins reichsfürstliche Collegium ein- 
geführt worden war, 1718 Vaduz und Schellenberg ab. 
Kaiser Karl Vl. erhob diese Herrschaften mittelst „kaiserlichem 
confirmirtem Palatinat3diploma“ vom 23. Januar 1719 
unter dem Namen Liechtenstein zu einem unmittelbaren 
Reichsfürstenthum, weShalb Anton Florian's Sohn Josef 
Johann Adam 1723 für sich und seine männlichen 
Nachkommen auch auf dem deutschen Reichöstage Sit und 
Stimme erhielt. Als des letzteren Sohn Johann Karl 
im Jahre 1748 kinderlos starb, gingen das Majorat 
und die Güter des Hauses auf den Fürsten Josef 
Wenzel über. Aber auch der Lettere verschied 1772 
ohne LeibeSerben und seine Besizungen fielen an die zwei 
Söhne seines Bruders Emanuel. Diese, Franz Josef 
und Karl Borromäus, wurden die Stifter der beiden 
jebt blühenden Linien des Hauses Liechtenstein, der 
älteren vegierenden und der jüngeren Krumauerx Linie. 
Erstere besikt das Fürstenthum Liechtenstein nebst dem 
größten Theile der Güter in Oesterreich und Schlesien, 
leztere das Karl'sche Majorat als Secundogenitur. Auf 
Franz Josef, der im Jahre 1781 starb, folgte Johann 
Josef, geboren 1760, der bis zum Jahre 1836 regierte. 
Zur Zeit des letztgenannten Fürsten vollzogen sich 
in Deutschland gewaltige politische Veränderungen, welche 
auch auf das Liechtensteiner Ländchen nicht ohne Ein- 
wirkung blieben. Ant 12. Juli 1806 erfolgte nämlich 
die Auflösung des deutschen Reichskörpers, indem 16 
Fürsten des südlichen und westlichen Deutschlands unter 
Napoleon's Protectorat den Rheinbund schlossen, wodurch 
auch die Verfassung des Schwäbischen Kreises aufgehoben 
wurde. Liechtenstein, das gleichfalls dem Rheinbunde an- 
gehörte, befand fich unter den Fürstenthümern, welche zu 
voller Souveränetät gelangten. Dies alles geschah freilich 
nicht nach Wunsc< und Willen des Fürsten Johann,
	        

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