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der Gundacker'schen oder Hartmann'schen Linie. Diesem
kaufte seines Vaters Bruder Anton Florian, welcher
1713 für seine Person ins reichsfürstliche Collegium ein-
geführt worden war, 1718 Vaduz und Schellenberg ab.
Kaiser Karl Vl. erhob diese Herrschaften mittelst „kaiserlichem
confirmirtem Palatinat3diploma“ vom 23. Januar 1719
unter dem Namen Liechtenstein zu einem unmittelbaren
Reichsfürstenthum, weShalb Anton Florian's Sohn Josef
Johann Adam 1723 für sich und seine männlichen
Nachkommen auch auf dem deutschen Reichöstage Sit und
Stimme erhielt. Als des letzteren Sohn Johann Karl
im Jahre 1748 kinderlos starb, gingen das Majorat
und die Güter des Hauses auf den Fürsten Josef
Wenzel über. Aber auch der Lettere verschied 1772
ohne LeibeSerben und seine Besizungen fielen an die zwei
Söhne seines Bruders Emanuel. Diese, Franz Josef
und Karl Borromäus, wurden die Stifter der beiden
jebt blühenden Linien des Hauses Liechtenstein, der
älteren vegierenden und der jüngeren Krumauerx Linie.
Erstere besikt das Fürstenthum Liechtenstein nebst dem
größten Theile der Güter in Oesterreich und Schlesien,
leztere das Karl'sche Majorat als Secundogenitur. Auf
Franz Josef, der im Jahre 1781 starb, folgte Johann
Josef, geboren 1760, der bis zum Jahre 1836 regierte.
Zur Zeit des letztgenannten Fürsten vollzogen sich
in Deutschland gewaltige politische Veränderungen, welche
auch auf das Liechtensteiner Ländchen nicht ohne Ein-
wirkung blieben. Ant 12. Juli 1806 erfolgte nämlich
die Auflösung des deutschen Reichskörpers, indem 16
Fürsten des südlichen und westlichen Deutschlands unter
Napoleon's Protectorat den Rheinbund schlossen, wodurch
auch die Verfassung des Schwäbischen Kreises aufgehoben
wurde. Liechtenstein, das gleichfalls dem Rheinbunde an-
gehörte, befand fich unter den Fürstenthümern, welche zu
voller Souveränetät gelangten. Dies alles geschah freilich
nicht nach Wunsc< und Willen des Fürsten Johann,