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thanen wanderten vielfach aus, um sich den unerträg-
lichen Verhältnissen zu entziehen. Unter diesen Umständen
wurde eine kaiserliche Commission, an deren Spiße der
Abt Rupert von Kempten stand, zur Ordnung der Ver-
hältnisse niedergeseßt. Diese schlug als einziges Auskunfts-
mittel den Verkauf von Schellenberg vor. Fürst Johann
Adam Andrea38 von Liechtenstein meldete sich als
Käufer. Der Abt von Kempten gab seine Zustimmung,
ebenso der damalige Besider Graf Jakob Hannibal
Friedrich von Hohenems für sich und für die Agnaten,
schließlich auch der Kaiser. So ging am 18. Januar 1699
die Herrschaft Schellenberg durch Kauf für 115.000 fl.
rheinisc<h mit allen reichsunmittelbaren Rechten und
Freiheiten und in allem völlig lo8getrennt von Vaduz,
mit dem sie in Verwaltung und sonst vielfach verbunden
gewesen, an Liechtenstein über. Nach längeren Ber-
handlungen wurde auch der Kaufvertrag betreffend Vaduz
am 22. Februar 1712 zwischen demjelben Grafen von
Hohenems und dem Fürsten von Liechtenstein abgeschlosjen,
welches um 290.000 fl. verfauft wurde. So ging die
„immediate freie Reich8graf- und Herrschaft Baduz, welche
jederzeit eine Grafschaft des heiligen römischen Reichs
gewesen und bis dato ist, wie denn solche in a. 1166
vermöge eines Verzichtbriefes von Grafen von Werden-
berg gegen Bischof Otlieben von Chur, und a. 1431
von König Sigismund, a. 1492 von Kaiser Friedrich,
a. 1507, a. 1514, a. 1566 von Kaijer Maximiliano all-
zeit die Brandeis'sche Graf- und Herrschaft intituliret“
- an da38 Haus Liechtenstein über, mit all den Rechten
und Zugehörungen, wie sie bis dahin die Grafen von
Hohenems besesjen hatten.
Schon im Jahre 1712 starb aber Fürst Johann
Adam Andreas. Mit ihm erlosch die ältere Karl'sche
Linie im Mannesstamme und Vaduz und Schellenberg
nebst dem beim Schwäbischen Kreise stehenden Capital
famen an den Fürsten Josef Wenzel Lorenz von
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